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Im Feb bin ich für ein Semester nach Australien gegangen. Der Telefonanschluss in der WG, in der ich damals gewohnt habe, lief über meinen Namen. Mit den Verbliebenen war abgesprochen, dass sie die laufenden Kosten für den Zeitraum übernehmen.
Als ich 6 Monate später zurück kam, musste ich feststellen, dass sich die WG aufgelöst hat und der Nachmieter für mein Zimmer das Telefon ohne meine Erlaubnis benutzt hat. Er ist nicht zahlungsfähig (Sozialhilfeempfänger).
Die Telefongesellschaft hat den Anschluss trotz nicht bezahlter Rechnungen seit Februar erst im Juli sperren lassen. Desweiteren war sie in der Erkenntnis, dass ich mich für einen längeren Zeitraum im Ausland aufhalte (was sie aber jetzt dementiert).
Die fristlose Kündigung erfolgte am 23.08. zum 01.09. - aber nachdem ich die offenen Rechnungen am 01.09. beglichen habe, haben sie den Vertrag wieder aufgenommen. Das liegt natürlich nicht in meinem Interesse, da ich nicht mehr in der Stadt wohnhaft bin (regionaler Anbieter).
Die Frage ist jetzt:
1. Wie kann ich den Nachmieter, der mir die Telefonkosten verursacht hat, anzeigen? Schadensersatz, Diebstahl...?
2. Kann die Telefongesellschaft den Vertrag trotz Kündigung einfach wieder so aufnehmen?
3. Ist es möglich, dass ich die Gesprächskosten auf die 3. Person übertragen lasse?
1. Wie kann ich den Nachmieter, der mir die Telefonkosten verursacht hat, anzeigen? Schadensersatz, Diebstahl...?
Nein, wenn der Anschluss in der WEG von allen genutzt werden kann hat Person A das ja erlaubt.
2. Kann die Telefongesellschaft den Vertrag trotz Kündigung einfach wieder so aufnehmen?
Man kann nicht einfach fristlos kündigen. Person A hätte fristgerecht (7 tage) kündigen müssen.
3. Ist es möglich, dass ich die Gesprächskosten auf die 3. Person übertragen lasse?
Nein, Person A ist Vertragspartner
Wer Person A ist steht indem FAQ
mfg
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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