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Moin allerseits
wenn ich Schwertfechten lernen möchte, z.B. im örtlichen TUS, wie sieht die Rechtslage aus bezüglich Erwerb, Transport und Lagerung von Schaukampfschwertern? Das das Waffengesetz in jüngster Zeit des öfteren geändert wurde, habe ich den Überblick verloren, und wäre sehr dankbar, endlich Hilfe zu finden...
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