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Verfasst am: 25.09.06, 22:53 Titel: Arbeitnehmerüberlassung Deutschland - Niederlande
Hallo Zusammen ,
mal angenommen man ist bei einer Leiharbeitsfirma beschäftigt mit Firmensitz in Deutschland.
Man wird nun über diese Firma, an eine Firma mit Sitz in den Niederlanden entliehen.
Bisher hat man sämtliche Abgaben (seit Feb.06) Lohnsteuer, Arbeitslosenv.,Krankenv.,
Rentenv.etc. in Deutschland geleistet bzw.abgeführt.
Jetzt heißt es, das man sich in den Niederlanden eine "Sozinummer" holen soll und in den Niederlanden die Lohnsteuer abzugeben hat, aber alle anderen Abgaben würden weiter in Deutschland abgeführt.
Ist das richtig?
Wenn ja, warum ist es dann so?
Von wo, wenn das richtig sein sollte, wird denn dann das Kindergeld gezahlt?
Man hat gehört, das das Kindergeld dann zukünftig von den Niederlanden gezahlt werden soll?!
Ist das richtig?
Eltern sind geschieden!
Kindesvater arbeitet in Deutschland!
Muß Vater einen Antrag auf halbes Kindergeld hier in Deutschland stellen?
Verfasst am: 01.10.06, 22:47 Titel: Re: Arbeitnehmerüberlassung Deutschland - Niederlande
Bea.D hat folgendes geschrieben::
Jetzt heißt es, das man sich in den Niederlanden eine "Sozinummer" holen soll und in den Niederlanden die Lohnsteuer abzugeben hat, aber alle anderen Abgaben würden weiter in Deutschland abgeführt.
Ist das richtig?
Bei einem vorgesehenen Einsatz von maximal 12 bzw. 24 Monaten: Ja.
Zitat:
Wenn ja, warum ist es dann so?
Weil der in das Ausland überlassene Arbeitnehmer (der mit Erlaubnis nach §1 AÜG überlassene Arbeitnehmer) als sogenannten Ausstrahler in der deutschen Sozialversicherung pflcihtig bleibt, in den Niederlanden aber als sogenannter Einstrahler nicht pflichtig wird, vgl. Art. 14 VO (EWG) 1408/71.
Im Steuerrecht ist dies anders. Da wird man in den Niederlanden grundsätzlich steuerpflichtg, wenn man dort Einkünfte erzielt...dann gibt's aber noch Doppelbesteuerungsabkommen...und diese Thematik ist sehr schwierig...und weil jetzt eh noch Fragen kommen, die in das Steuerrechtssubforum gehören, verschiebe ich einfach mal da hin.
Zitat:
Von wo, wenn das richtig sein sollte, wird denn dann das Kindergeld gezahlt?
Man hat gehört, das das Kindergeld dann zukünftig von den Niederlanden gezahlt werden soll?!
Ist das richtig?
_________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
Zuletzt bearbeitet von Toph am 02.10.06, 07:12, insgesamt 1-mal bearbeitet
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