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Verfasst am: 26.09.06, 19:03 Titel: UMTS Flatrate Vertrag
Also folgende Sache:
Person A hat mit Firma B einen 24 Monats Vetrag für eine UMTS Flatrate unterschrieben.
Person A ist nun schon seit knapp 3 Monaten mit der Leistungserbringung der Firma A unzufrieden.
Die Verbindung der UMTS-Flatrate hat kaum Konnektivität oder bricht bei Nutzung alle 1-10 Minuten ab und muss neu Aufgebaut werden. Der Standort von Person A ist Hannover Mitte. Die UMTS-Abdeckung dieses Gebietes ist laut Firma A sehr gut.
Person A hat schon 12 E-Mails und 2 Briefe an Firma A geschrieben, in der bitte den Vertrag zu kündigen. Firma A reagiert jedoch nicht. Keine Antort, sowohl auf Email, als auch auf Brief.
Person A Fragt sich jetzt was zu machen ist. Nächte Rechnung(en) nicht zahlen bzw. eine Rücklastschrift machen?
Firma A ist aus der Werbung bekannt, das grüne + kennzeichnet diese Firma!
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 26.09.06, 21:57 Titel:
Man müßte prüfen, ob eine "sehr gute" UMTS-Abdeckung eine zugesicherte Eigenschaft dergestalt darstellt, daß dem Verbraucher damit zugesichert wird, daß er *überall* in dem betreffenden Gebiet ungestörte Empfang hat.
In der Regel wird auch bei "sehr guter" Abdeckung das Vorhandensein einzelner "Funklöcher" erwartungsgemäß nicht völlig auszuschließen sein. Hier müßte man dann weiter prüfen, ob der Verbraucher einfach nur das Pech hat, mitten in einem kleinen Funkloch zu leben oder ob die vollmundige Werbeaussage des Anbieters möglicherweise zu Mängelansprüchen aus §444 BGB führt. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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