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Getränkeverkauf auf Demo/Mahnwache

 
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pandor
Troll-Verdacht


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 599

BeitragVerfasst am: 26.09.06, 18:42    Titel: Getränkeverkauf auf Demo/Mahnwache Antworten mit Zitat

Hallo,

stellen wir uns einmal vor, in einem Ort ist eine Demo angekündigt.
Was muss eine Privatperson machen, um dort Getränke verkaufen zu dürfen (entweder an einem Stand oder als 'fliegender Händler')?

Danke für jede Antwort
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ThomasS
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.08.2006
Beiträge: 1050

BeitragVerfasst am: 26.09.06, 20:31    Titel: Antworten mit Zitat

mit oder ohne Alkohol?
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pandor
Troll-Verdacht


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 599

BeitragVerfasst am: 26.09.06, 23:01    Titel: Antworten mit Zitat

...kommt darauf an. Eher mit Alkohol (Bier)

Spielt es eine Rolle, ob Flaschen oder Dosen??
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ThomasS
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.08.2006
Beiträge: 1050

BeitragVerfasst am: 27.09.06, 18:05    Titel: Antworten mit Zitat

Das kann natürlich hier und da verschieden sein.

Für den Stand als solches braucht man vermutlich eine Sondernutzungsgenehmigung nach Straßen- und Wegegesetz, um den Stand auf öffentlichem Grund aufbauen zu können. Dann wäre vermutlich (bei Bierausschank) eine Gestattung nach (ich glaube § 12 GastG) erforderlich.

Als fliegender Händler käme man in den Bereich des Reisegewerbes (ich glaube § 55 GewO).

Da müsste schon ein bischen mehr Butter bei die Fische, das ist so zu ungenau.
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pandor
Troll-Verdacht


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 599

BeitragVerfasst am: 27.09.06, 18:44    Titel: Antworten mit Zitat

also:

bei eier mahnwache in der nähe von münchen möchten in diesem fiktiven fall zwei privatperonen bier, apfelschorle und wasser in dosen und plastikflaschen ausschenken.
Es geht um eine einmalige ca. 2 std. dauernde veranstaltung. die beiden personen gehören nicht zu den veranstaltern.

als fliegender händler zu arbeiten würde sich wohl am ehesten anbieten.
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ThomasS
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.08.2006
Beiträge: 1050

BeitragVerfasst am: 28.09.06, 17:40    Titel: Antworten mit Zitat

Da käme man schnell in den Bereich des Reisegewerbes, für das eine Reisegewerbekarte erforderlich ist. Diese Karte ist gebührenpflichtig, geschätzt ca. 150,- €. Dazu kommen im Antragsverfahren noch Kosten für Führungszeugnis/Gewerbezentraleristerauszug. Das lohnt eigentlich nur, wenn es nicht bei dieser einmaligen Geschichte bleibt.

Bei einem festen Stand fiele das weg. Hier wäre, wie gesagt ggf. eine Sondernutzungserlaubnis wgen Nutzung öffentlicher Flächen sowie eine einmalige Schankerlaunbis nach GastG erforderlich, lässt man jedweden Alkohol weg, nicht. Die Gebühren für diese 2 "Aktionen" dürften niedriger sein, müssen aber nicht.

Ich würde mich bei der/den zuständigen Verwaltung(en) erkundigen, wie hoch die Gebühren wären und ob die erforderlichen Genehmigungen erteilt würden. Je nach Art der Demo und der zu erwartenden Teilnehmer könnte vielleicht auch ein Alkoholverbot vor Ort ausgesprochen werden, bin ich mir jetzt nicht 100%ig sicher.

Der Möglichkeiten gibt es ein paar.
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