Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 25.09.06, 18:18 Titel: Sachschaden bei mir
Hallo alle!
Folgendes Problem ist mir passiert:
Mein kleiner Neffe der des oefteren bei meiner Mutter sich aufhaelt hatt mir meine Gartentuerscheibe eingeschlagen.
Seine Oma wohnt im Gebaeude nebenan aber wir sind durch einen Garten verbunden.
Er ist auch oft bei mir
Seine Mutter ist in dieser Zeit nicht hier
Jetzt straeubt sich die Versicherung zu zahlen weil wegen Verletzung der Aufsichtsplicht
Wer ist denn nun haftbar fuer sowas?
So eine Scheibe ist ja auch nich so billig und wenn er im Garten spielt kann Ich oder seine Omi Ihm auch nich staendig hinterherrennen
Hoffe es kann mir jemand helfen
bitte beachten Sie die Forenregeln - hier in der Kurzversion - und formulieren Sie Ihren Beitrag entsprechend um. Rufen Sie hierzu Ihren Beitrag auf; oben rechts erscheint ein Edit-Button, anklicken und Text bearbeiten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Gruß
Peter H.
P.S.: Der Beitrag passt im übrigen besser ins Schadensrecht -> verschoben.
Verfasst am: 26.09.06, 06:43 Titel: Re: Sachschaden bei mir
Don Zippo hat folgendes geschrieben::
Jetzt straeubt sich die Versicherung zu zahlen weil wegen Verletzung der Aufsichtsplicht
Etwas genauer wär schon schön. Welche Versicherung sträubt sich denn? Vermutlich die Privathaftpflicht, ja?
Was genau soll denn die Formulierung bedeuten "weil wegen Verletzung der Aufsichtspflicht"? Soll das auf Deutsch heißen, die Haftpflichtversicherung verneint eine Haftung, weil die Aufsichtspflicht nicht verletzt ist?
Don Zippo hat folgendes geschrieben::
Wer ist denn nun haftbar fuer sowas?
Ja, das ist eine gute Frage. Mit diesen spärlichen Informationen fast nicht zu beantworten. Aber hier im Forum muss man ja hellsehen können, deswegen versuche ich mal eine Antwort. (wenn ich mit meinen Annahmen danebenliegen sollte, bitte Info. Dann werde ich die Teilnahmegebühren für meinen Hellseherlehrgang zurückfordern....)
Ich geh mal von der Voraussetzung aus, dass Neffe jünger ist als 7 Jahre. Dann ist es gesetzlich so geregelt, dass er selber für einen von ihm verursachten Schaden nicht haftet (zum Nachlesen: § 828 BGB). Wenn er aber selbst nicht haftet, ist es möglich, dass es einen anderen gibt, der an seiner Stelle haftet: das ist derjenige, der auf ihn aufpassen muss (der Aufsichtspflichtige). Der Aufsichtspflichtige haftet selbst aber nur dann, wenn er was falsch gemacht hat, wenn er also nicht genügend aufgepast hat oder eben "seine Aufsichtspflicht verletzt" hat. Wenn der Aufsichtspflichtige genügend aufgepasst hat, ihm also kein Verschulden vorzuwerfen ist, dann haftet er nicht. Der Geschädigte hat seinen Schaden dann selbst zu tragen. (zum Nachlesen: § 832 BGB). Sowas gehört zum allgemeinen Lebensrisiko.
Wer dieses Schadenrisiko selbst nicht tragen will, darf für seine Fensterscheiben eine Glasversicherung abschließen. Wer das nicht möchte, muss den Glaser selbst bezahlen. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Bevor ich mich jetzt durch tausende Threads durchlese waer ne schnelle Antwort prima
Diese Threads von Holzschuher sollen vor allem die Art und Weise wie Beiträge eingestellt werden müssen beschreiben ... die Mühe dort einmal reinzuschauen lohnt sich insbesondere, da du bei allgemeiner Fragestellung auch sicher schneller jemanden findest, der dir eine Lösung anbietet
Tschau
Majo _________________ Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.