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Verfasst am: 26.09.06, 19:58 Titel: Schaden bei der Arbeit: Fall für die Privathaftpflicht?
Hallo,
eine Freundin hat im Rahmen einer Aushilfstätigkeit im Auftrag eines Verlags ein teures Gerät eines freien Mitarbeiter runterfallen lassen, kaputt war es. Wäre das normalerweise von einer Privathaftpflicht abgedeckt oder zahlen die nur im "Privat"-Bereich? Sollte sie für die Zukunft so eine Versicherung haben oder braucht sie gar etwas ganz anderes? Sie hat natürlich keine Lust, den Verlag mit solchen Missgeschicken zu behelligen, denn dann wäre das ihr letzter Job gewesen.
Ach so, eins noch: Das Gerät lag im Wagen des Mitarbeiters. Meine Freundin hat es mitsamt einer Tasche aus dem Kofferraum harausgenommen, um etwas anderes im Wagen zu suchen. Das war aber kein Auftrag des Mitarbeiters, sondern sie suchte eine Zeitschrift im Wagen und der Mann sagte "Guck doch mal im Kofferraum unter den Sachen". Die "Sachen" waren leider die Tasche mit dem teuren Gerät, das dann beim Herausheben runterfiel.
Vielen Dank,
Astranautin
Zuletzt bearbeitet von Astranautin am 27.09.06, 13:15, insgesamt 1-mal bearbeitet
Verfasst am: 27.09.06, 06:41 Titel: Re: Schaden bei der Arbeit: Fall für die Privathaftpflicht?
Die Privathaftpflichtversicherung wird sich da mal jedenfalls raushalten. Schäden aufgrund einer beruflichen Tätigkeit sind nicht Gegenstand der PHV.
Der Verlag als Arbeitgeber der Freundin müsste doch eine Betriebshaftpflichtversicherung haben. Die wäre für sowas zuständig.
Astranautin hat folgendes geschrieben::
Sollte sie für die Zukunft so eine Versicherung haben ...
Ist hier gefragt, ob die Freundin für die Zukunft eine Privathaftpflichtversicherung haben sollte? Ja, auf jeden Fall. Gehört zu den drei wichtigsten Versicherungen, die jeder haben soll.
Astranautin hat folgendes geschrieben::
... oder braucht sie gar etwas ganz anderes?
Ist hier gefragt, ob sie für derartige künftige Schäden eine Versicherung haben sollte? Arbeitnehmer können gewöhnlich selbst keine Versicherung abschließen, die für ihren beruflichen Bereich zuständig ist (außer sie wären Beamte, da kann man sowas gebrauchen). Dafür haften sie normalerweise auch nicht (oder nur sehr eingeschränkt) für Schäden, die sie im Rahmen ihrer Berufstätigkeit verursachen. Der Arbeitgeber hat für Fremdschäden eine Betriebshaftpflichtversicherung, in der die Mitarbeiter automatisch mitversichert sind. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Die gute Frau ist natürlich nicht angestellt, sondern in einer dubiosen Form von Scheinselbstständigkeit als freie Mitarbeiterin bei dem Verlag tätig. Ich bezweifle, dass der Verlag eine Betriebshaftpflicht für solche Fälle hat.
Der Schaden ist wohl auch nicht "in Ausübung des Berufs" entstanden, sondern lediglich während der Arbeitszeit. Die Frau war nicht als Assistentin des anderen Mitarbeiters beauftragt, sondern vom Verlag für die Heranschaffung des zu bearbeitenden Gegenstands.
Dass sie quasi selbsttätig am Wagen des Mitarbeiters etwas gesucht hat, hatte mit dem Job nichts zu tun.
Zuletzt bearbeitet von Astranautin am 27.09.06, 13:16, insgesamt 1-mal bearbeitet
Dass sie quasi selbsttätig am Wagen des Fotografen etwas gesucht hat, hatte mit dem Job nichts zu tun.
Ich frag mal so (wie es sich die Versicherung wohl auch fragen wird):
Hätte sie dort rumgesucht, wenn sie dort nicht gearbeitet hätte ...Nein ...Sowas _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
wenn sie selbständig ist, braucht sie für solche fälle eine eigene berufs-/betriebshaftpflichtversicherung.
bei angestellten ist der arbeitgeber in der verantwortung, den schadenfall seines mitarbeiters entweder selbst zu bezahlen, oder dies über eine eigene haftpflichtversicherung (in welcher form auch immer) abzuwickeln.
es sagt ja schon der name, das eine privat-haftpflichtversicherung nur im privaten bereich tätig werden kann. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Inzwischen hat sich das Thema erledigt. Der Verlag hat eine Betriebshaftpflicht für alle Mitarbeiter einschliesslich der freien. Die Selbstbeteiligung muss von der betreffenden Kostenstelle übernommen werden.
Danke für die Hinweise.
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