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Darlehen auflösen??

 
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boni
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.04.2005
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: 27.09.06, 11:35    Titel: Darlehen auflösen?? Antworten mit Zitat

Hallo alle zusammen,

folgender Fall ist eingetroffen:

Pärchen (nicht verheiratet) kaufen sich eine ETW und finanzieren über die Bank+KFW (72.000/40.000).
Die Bank wurde auf 15 Jahre und die KFW auf 10 Jahre finanziert.

Wie soll es anders sein die beziehung geht in die brüche und nach 1,5 Jahren steht man da und will die ETW verkaufen.

Was kommt da auf einen zu??
Muß man mit einer Zinsbindung rechnen?
Wie kann man sich das jetzt erstmal selbst ausrechnen um die evtl. kosten abzuschätzen?

Oder kann man verkaufen und wird aus dem Vertrag gelassen, gegen eine "Strafe"??

Hilfe wäre sehr nett, weiß das es bezüglich der Bank wenig info's sind.

Bei fragen einfach stellen, versuch mein bestes.

Danke.
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zickenlatein
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.12.2005
Beiträge: 1006
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 27.09.06, 12:13    Titel: Antworten mit Zitat

die beiden könnten zB dem käufer die übernahme der baufinanzierungsdarlehen anbieten und falls die das angebot zB wegen günstiger zinssätze und laufzeit annehmen, muss noch die die bank gefragt werden, die die neuen darlehensnehmer bonitätsmässig prüft usw ...wenns passt, geht das und ist eine kostengünstige sache...
ansonsten fallen halt die üblichen gebühren beim notar an für die beurkundung und die umschreibung im grundbuch, da kann man sich ja mit den käufern verständigen...
falls die darlehen aus dem verkaufserlös abgelöst werden sollen, fallen evl vorfälligkeitsentschädigungen an-frag bei der bank nach- und die kosten für die löschung der grundschulden
_________________
-die Wahrheit ist ein scharfes Schwert -
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 27.09.06, 15:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

zunächst einmal besteht gemäß BGH beim Verkauf der Immobilie ein Sonderkündigungsrecht bezüglich der Kredite. Allerdings entstehen Vorfälligkeitsentschädigungen (VFE), die bei der Restlaufzeit richtig hoch sein dürften.

Tipp von zickenlatein ist daher gut: Bank fragen, ob die Erwerber in den Vertrag eintreten können (Schuldnertausch). Dann entsteht keine VFE.
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