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Hallo zusammen, mich würde einmal eure Meinung zu folgendemSachverhalt interessieren.
Der von A ordnungsgemäß auf dem Firmenparkplatz abgestellte
PKW wird von Bs Firmenwagen versehentlich gerammt. Der Vorfall wird Bs Versicherung gemeldet und der Wagen in die Werkstatt gebracht. In der Werkstatt wird ein deutlicher Schaden am Stoßfänger und ein leichter Schaden an der Motorhaube festgestellt.
Da die Motorhaube aus GFK besteht ist sie nach Meinung der Werkstatt nicht reparabel (für A s Gefühl war es eher nicht so schlimm) und veranschlagt den Einbau einer neuen Haube. Der Kostenvoranschlag der an die Versicherung geht beläuft sich auf ca. 3100€. Die Versicherung gibt die Reparatur frei und die Werkstatt fordert die Ersatzteile an.
Nach über 4 Wochen Wartezeit ist die Ersatzhaube immer noch nicht angekommen.
Die Werkstatt kann immer noch keinen Liefertermin nennen. A ruft bei der Versicherung an und fragt ob auch eine Teilreparatur möglich ist. Er möchte nicht länger warten und erreichen das der Stoßfänger repariert wird und die Kosten für die Motorhaube an ihn überwiesen wird, um die Reparatur in Eigenregie zu übernehmen und sich vom Rest des Geldes ein paar schöne Tage zu machen. Die Versicherung stimmt zu (am Telefon). Der Stoßfänger wird repariert (ca. 1100€) und der Kostenvoranschlag für die Haube (1800€ netto) an die Versicherung verschickt.
Nach fast 3 Wochen fragt A bei der Versicherung nach ob das Geld schon überwiesen ist, dort erfährt er, das das Geld an die Werksatt überwiesen wurde, das Geld für die Haube aber nicht, und das die Versicherung jetzt doch noch einmal einen Gutachter einschalten möchte um die Motorhaube zu inspizieren.
Die Frage ist nun, ist die Versicherung verpflichtet A das Geld zu zahlen und ist die nachträgliche Begutachtung durch einen Sachverständigen überhaupt zulässig? Wie verhält sich A jetzt am besten, da er nur noch 2 Tage Zeit hat bevor der Gutachter vorbeikommen soll?
Ist die Haube wirklich irreparabel beschädigt, so hat der A auch Anspruch auf eine neue Haube... ist sie reparabel, so bekommt er nur die Reparatur, oder auch das Geld in Höhe der Reparaturkosten erstattet...
Wieso sollte aber eine Versicherung nicht nachprüfen dürfen? Sie hat sich den Schaden vorher nicht angeschaut, was aber ihr gutes Recht ist.
Die sind eben stutzig geworden auf Grund von A's Bitte, nun das Geld für die Haube zu zahlen statt diese zu reparieren....Wer wird da auch nicht stutzig? Die Zweifel scheinen ja berechtigt... machen können Sie da nix mehr. Wenn Sie sich quer stellen zahlt die Versicherung garnichts.
Grüßle! _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
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