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Italienischer firlefranz...

 
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Dierk Simons
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2
Wohnort: Volkmarsen

BeitragVerfasst am: 11.10.06, 12:36    Titel: Italienischer firlefranz... Antworten mit Zitat

Hallo zusammen, ich bin neu hier und möchte gern ein paar Meinungen erfahren zu eine interessante aber recht unzufriedenstellende Italienische Angewohnheit.

Stellen Sie sich vor: Ein Italienischer Hersteller von sagen wir mal Kfz. hat in Deutschland mehrere Händler.
Dieser Händler verkauft innerhalb der BRD gewisse Fzg, die er dann dementsprechend seine Kunden per Auftragsbestätigung zum Zeitpunkt XY VERBINDLICH bestätigt.
Soweit alles logisch und normales Altagsgeschäft.
Der Händler bestellt dann dieses Fzg bei den Italienischer Hersteller.
Der ITALIENISCHER Hersteller jedoch stellt überhaupt keine VERBINDLICHE Auftragsbestätigungen aus sondern nur "..für den Hertseller unverbindlich" aber für den Händler bindende ...???!!???
Kann meine Meinung nach aber nicht ganz Sinn desganzen sein oder was meinen Sie?

Ist denn somit, in diesem Fall, die AB seitens den Hersteller für den Händler ohne Gültigkeit oder ist die "unverbindlichkleit" des Herstellers ungültig?

Wäre nett wenn ich hierzu ein paar Kommentare erfahren könnte...

Dierk
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 12.10.06, 16:34    Titel: Antworten mit Zitat

MIt wem machen Sie das Geschäft ? Wenn der ihnen verbindlich etwas zusichert ist es sein Problem wie er das macht.

Klaus
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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ThoT
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 848

BeitragVerfasst am: 13.10.06, 08:35    Titel: Antworten mit Zitat

Richtig.
Wenn der Händler seinem Kunden zusichert:" Ware X ist in 2 Wochen da" und Hersteller Y erklärt ggü. X dass die Lieferzeit ca. 4 Wochen betrage, ist es das Problem des Händlers diesen Aufschub dem Kunden zu erklären.
Und wenn Y ggü. X nie eine Lieferzeit zusichert, sollte er eine solche auch nicht mit seinen Kunden vereinbaren.
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Dierk Simons
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2
Wohnort: Volkmarsen

BeitragVerfasst am: 13.10.06, 09:37    Titel: Antworten mit Zitat

Iss ja klar.... die Frage ist aber, kann eine Auftragsbestätigung zwischen Hersteller und Händler rechtmäßig so einseitig sein, das der Hersteller den Händler auf seine AB festnagelt, andernseits jedoch sich selbst nicht verbindlich bindet?
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