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Verfasst am: 27.09.06, 21:50 Titel: Übernahme der Daten aus einer bestehenden Datenbank.
Hallo an alle,
ich möchte ein Service anbieten in dem Branchenspezifische Informationen gespeichert werden. Nun habe ich als Informationsquelle Internetseiten die diese Infos beinhalten. Meine Frage ist nun ob und unter welchen Umständen ich Informationen aus anderen Seiten extrahieren kann.
Es gibt so weit ich weiß die Möglichkeit Daten aus anderen Datenbanken zu beschaffen, da das Urherberrechtsschutzgesetz nur greift wenn ein erheblicher Aufwand betrieben wurde um diese Daten zu beschaffen.
Gibt es in diesem Bereich schon Grundsatzdebatten oder andere Richtlinien. Ich will einfach nur wissen unter welchen Umständen ich Daten aus einer bestehenden Datenbank ziehen kann.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 27.09.06, 23:56 Titel:
Ob ein "erheblicher Aufwand" betrieben wurde, der eine reine Datenbank zu einem schützenswerten Werk erhebt, muß immer im Einzelfall bewertet werden.
Eine pauschale Aussage der Form "bis zu 1000 Datensätze" oder " bis zu 300 KB" oder "bis zu 50 Stunden Erstellungsaufwand" wird niemand treffen können. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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An welchen Kriterien könnte man dies denn bewerten. Ich meine, wenn zu sehen ist das die Daten nur dadurch zu stande kommen, das sich Internetuser über ein Formular in die Datenbank eingetragen haben, kann man dies ja nicht als erheblichen aufwand werten, oder?
Wenn ich jedoch im Internet aus ca. 100 verschiedenen Datenbanken, die Datensätze heraushole, nach redundanz untersuche und in einer Konsistenten Form speichere, dann liegt doch der erhebliche Aufwand bei mir. Oder kann man das so einfach nicht betrachten.
Ich benötige irgendwelche Bewertungskriterien um Rechtsstreite zu verhindern, da es im nachhinein schwer bis unmöglich ist, die Daten ausfindig zu machen. Da die Nutzer die in meiner Datenbank eingetragen werden, von mir angeschrieben werden und sie die Möglichkeit bekommen ihre Datensätze zu verändern.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 28.09.06, 13:24 Titel:
rene-kockisch hat folgendes geschrieben::
An welchen Kriterien könnte man dies denn bewerten. Ich meine, wenn zu sehen ist das die Daten nur dadurch zu stande kommen, das sich Internetuser über ein Formular in die Datenbank eingetragen haben, kann man dies ja nicht als erheblichen aufwand werten, oder?
So einfach ist es nicht. Ansonsten könnten Sie auch ganz legal die Kundendatenbank von Internetauktionshaus [Name geändert] "klauen", weil da auch nur automatisierte Eintragungen erfolgen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Das stimmt schon aber was sind nun hinreichende Kriterien für einen "erheblichen Aufwand". Mir ist schon klar das ich nicht einfach ne Datenbank kopieren kann. Ich benötige ja nur bestimmte Informationen. Da es zur Zeit keinen Anbieter gibt der diese Information in diesem Umfang zur Verfügung stellt und ich jeden einzelnen Nutzer über die Speicherung der Daten in meiner Datenbank in Kenntnis setze, müsste eine Übernahme der Daten doch möglich sein.
Wie kann ich denn eine Datenbank auf hinreichende Gründe zu ihrer Schützung untersuchen und was sind diese Gründe genau. Das es keine formalen Kriterien gibt ist mir schon klar. Aber es muss doch Kriterien geben, über die man das bewerten kann.
Verfasst am: 28.09.06, 18:57 Titel: Re: Übernahme der Daten aus einer bestehenden Datenbank.
rene-kockisch hat folgendes geschrieben::
Es gibt so weit ich weiß die Möglichkeit Daten aus anderen Datenbanken zu beschaffen, da das Urherberrechtsschutzgesetz nur greift wenn ein erheblicher Aufwand betrieben wurde um diese Daten zu beschaffen.
Soweit ich weiß, hat der EuGH geurteilt, daß nicht schon der Aufwand der Datenbeschaffung der Maßstab dafür sein kann, ob eine Datenbank-Herstellung mit "erheblichen Investionen" verbunden und DESHALB urheberrechtlich geschützt ist.
Zitat:
Ich will einfach nur wissen unter welchen Umständen ich Daten aus einer bestehenden Datenbank ziehen kann.
Ich würde schätzen, daß eine Beantwortung dieser Frage einen sechs- bis siebenstelligen Betrag wert sein dürfte ...
Wie sieht es denn aus, wenn ich die Daten aus den Datenbanken beschaffe und mit einem Kommentar (in der Datenbank) versehe woher ich sie habe und wenn ich einen Hinweis auf eine Rechteverletzung bekomme, diese Daten von den aus anderen Quellen beschafften Daten plus den von dem User eingefügten Daten Substituiere. Dann sind die geschützten Daten doch entfernt.
Oder ist eine rekursive Beschaffung der Daten auch geschützt. Das heißt wenn ich aufgrund einer Verletzung der geschützten Datenbank neue Daten beschaffe, sind diese auch unter diesem Schutz?
Tja, leider kam auf mein letztes Posting keine Antwort. Ich weiß nun nicht ob ich gegen die Forenregel verstoßen habe oder ob mir einfach keiner ne Antwort geben kann.
Da ich gar keine Reaktion auf mein Posting bekommen habe, versuch ich es mal anders zu formulieren.
Also ich erstelle ein Verzeichnis mit vielen Tausend Kontaktdaten, die ich aus verschiedenen Quellen recherchiere. Ich benachrichtige natürlich die Betreffenden über diesen Eintrag, damit sie die Möglichkeit haben, sich aus dem Verzeichnis auszutragen. Wenn sie es wünschen können sie ihre Daten auch editieren und ändern.
Die Frage ist nun, ob ich die Daten die aus meiner Recherche stammen dazu verwenden kann oder ob ich dabei Urheberrecht beachten muss. Der Urherber der Daten ist ja der Nutzer selbst, oder kann man das so nicht sehen.
Im Prinzip unterliegt dies ja der Funktionsweise einer Suchmaschine, die nicht durch Robots oder Crawler ihre Daten bezieht sondern aus manueller Recherche.
Ich würde mich freuen eine Antwort zu bekommen oder wenigstens eine Diskussion anzuregen.
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