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Verfasst am: 02.10.05, 16:01 Titel: Transportschaden bei der Post
Hallo, hab folgendes Problem. Ein Bekannter hat mir über die Deutsche Post ein Päkchen mit einer Schallplatte geschickt. Die Platte war in die von der Post dafür vorgesehende Verpackung verpackt. So die Platte kam als ich im Urlaub war, also hab ich sie von meinem Nachbarn abgeholt. Äußerlich sah die Verpackung schon sehr mitgenommen aus, als ich die Verpackung dann öffnete sind mir sofort die Einzelteile der Platte entgegen gefallen.
Die Schallplatte war von daher Schrott, überhaupt nicht mehr zu gebrauchen. Als ich probiert habe die Verpackung zu knicken, fiel mir auf, das diese nur mit aller größtem Aufwand geknickt werden konnte. Die Post muß von daher wirklich sehr sehr grob mit dem Päkchen umgegangen sein.
Jetzt meine Frage, was kann ich jetzt tun um den Preis des Inhalts ersetzt zu bekommen?
In ihre Einzelteile fallen nur uralte Schellackplatten. Dazu bedarf es aber keines Knicks, leichte Schlag- oder Stosseinwirkung reicht voellig aus. War das so eine Schellackplatte? Dann hat der Absender die nicht sachgerecht verpackt (was bei den Dingern wirklich schwer ist) und duerfte somit ersatzpflichtig sein. Eine fuer Schellackplatten geeignete Verpackung von der Post ist mir nicht bekannt und duerfte es wohl auch nicht geben.
Oder war es eine Vinyl-Schallplatte? Die kann aber nicht in ihre Einzelteile zerfallen, die kriegste selbst mit brutaler Gewalt kaum kaputt. Jedenfalls nicht in der beschriebenen Form.
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