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mich würde interessieren, ob es zu folgendem Szenario allgemeine Richtlinien gibt.
Ein Paketdienst gibt ein Paket für A bei Nachbar/Nachbarin B ab. Diese behauptet, das Paket vor die Wohnungstür von A gelegt zu haben. Anschließend verschwindet das Paket. Es existieren ein Beleg über die Annahme des Pakets durch B sowie eine Rechnung über den Wert der Ware.
Falls der Erfüllungsort der Sitz des Empfängers ist, haftet der Absender. Anderenfalls würde ich versuchen, den Paketdienst in Regress zu nehmen. da dieser einen Vertrag eingegangen ist, ein Paket von A nach B zu liefern und vertragswidrig an C ausgeliefert hat.
Häufig haben Paketdienstleister in ihren AGB stehen, dass auch eine Auslieferung an Nachbarn erfolgen darf, aber imho wäre eine derartige Klausel eh rechtswidrig. Außerdem wäre noch zu prüfen, ob die AGB wirksam vereinbart sind. _________________ mfg
Das klingt für den Laien schwer durchschaubar. Zum Beispiel wüsste ich nicht, wie man einem Kaufabschluss über ein großes Internetversandhaus entnehmen kann, wo der Erfüllungsort ist. Ich dachte immer, mit der Einlieferung beim Paketdienst findet ein Gefahrenübergang statt.
Auch wüsste ich nicht, wie man die Rechtswidrigkeit besagter Klausel oder die Vereinbarung der AGBs überprüfen könnte.
Meinst Du, es würde sich in einem Fall, in dem der Paketwert, sagen wir, 50 Euro beträgt, lohnen, einen Anwalt zu konsultieren?
Wenn ein Nachbar ein Paket entgegennimmt, hat er meiner Meinung nach dafür zu sorgen, dass das Paket sicher aufbewahrt ist. Ich würde den Nachbarn belangen.
Würde ich nicht machen, erstens der guten Nachbarschaft wegen und zweitens erfolglos. Ich würde dem Nachbar eher danken, dass er so freundlich war. Dafür dass es dann weggekommen ist, kann er doch nichts. Natürlich ist es nicht sehr schlau es vor die Tür zu legen, denn das hätte der Paketdienst auch gekonnt, hat es aber aus Sicherheitsgründen nicht gemacht.
Ich würde an den Händler/Versanddienst herantreten.
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