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Verfasst am: 24.09.06, 09:29 Titel: Vorschreiben der Taxifarbe Verstoß gegen §1 GWB
Ein fiktiver Fall, der sich jetzt wohl in vielen Städten wiederholen wird.
Eine Taxizentrale mit 120 Mitgliedern in der Rechtsform eingetragene Genossenschaft schreibt ihren an der Fahrtenvermittlung teilnehmenden Mitgliedern die Farbe der Taxen vor (hellelfenbein). Dies wurde in einer Mitgliederversammlung mit der erforderlichen ¾ Mehrheit beschlossen und in die Satzung vom Registergericht eingetragen Sämtliche Einspruchsfristen sind abgelaufen. Den „bunten Taxen“ wurde eine Frist eingeräumt, den Mangel zu beheben und die Taxen in hellelfenbein zu lackieren oder zu bekleben. Diese Frist läuft jetzt ab.
Jetzt sind einige Mitglieder damit nicht einverstanden und drohen bei Ausschluss von der Fahrtenvermittlung mit einstweiliger Verfügung und Klage. Sie berufen sich auf ein ähnliches Verfahren vor dem Landgericht Saarbrücken, das gegen die Taxizentrale entschieden wurde (26.10.2004 Az.10 O 269/03-265/03-73/04)
Die Begründung war, dass das Vorschreiben einer bestimmten Farbe dem Förderzweck der Taxigenossenschaft entgegenstehen würde und ein unzulässiger Eingriff in die unternehmerische Entscheidungsfreiheit des Einzelnen wäre (Verstoß gegen § 1 GWB)
Die Argumente der eG wie besserer Wiedererkennungswert der Taxen, Markenzeichen wurden wohl nicht akzeptiert.
Selbst die Post schreibt ihren Subunternehmern die Fahrzeugfarbe und die Kleidung vor, um als Marke erkannt zu werden.
Frage:
Wie weit ist dieses Landgerichts-Urteil bindend, kann ein anderes Landgericht anders entscheiden?
Ist eine Taxizentrale jetzt machtlos gegen Uralttaxen vom Gebrauchtwagenmarkt aufgekauft, die dann vor dem Hotel vorfahren. Oder gegen rosa Taxen, die den Pfarrer abholen und zur Beerdigung fahren?
Verfasst am: 24.09.06, 09:37 Titel: Re: Vorschreiben der Taxifarbe Verstoß gegen §1 GWB
Erwin44 hat folgendes geschrieben::
Wie weit ist dieses Landgerichts-Urteil bindend, kann ein anderes Landgericht anders entscheiden?
Das Urteil des Landgerichtes Saarbrücken ist nicht bindend. Die dort vorgebrachten Argumente werden allerdings von den Richtern, die neu zu entscheiden haben, gelesen und überdacht werden.
das Problem läßt sich einfach auch ohne Richter lösen. Die Taxizentrale fragt einfach die anrufenden Kunden, ob sie ein schwarzes, elfenbeinfarbenes, blaues oder rosa Taxi haben möchten.
Taxiunternehmer, die die falschen Farben wählen, gehen dann leer aus.
Ich bin mir aber nicht sicher, ob sich Elfenbein dann am Markt durchsetzt.
Hallo Karsten11,
das wäre natürlich eine Lösung, aber nicht praktikabel. Es geht hier auch nicht um die heilige Kuh hellelfenbein, sondern um ein einheitliches Auftreten am Markt mit hohem Wiedererkennungswert. Wobei Schwarz eine perfekte Tarnfarbe bei Dunkelheit und Silber sich gut als Tarnfarbe bei Tag eignet (hebt sich nur schlecht vom Straßenbelag ab).
Ein etwas weit hergeholtes Beispiel ist ein Krankenhaus. Alle Schwestern und Ärzte würden in bunter Kleidung herumlaufen, welchen vertrauenserweckenden Eindruck würde das auf die Patienten machen.......
Gute Nacht wünscht Erwin44
Silber sich gut als Tarnfarbe bei Tag eignet (hebt sich nur schlecht vom Straßenbelag ab).
Naja, silberne Autos haben angeblich am wenigen Unfälle (relavtiv gesehen), sind also gar nicht so unsichtbar.
Erwin44 hat folgendes geschrieben::
Ein etwas weit hergeholtes Beispiel ist ein Krankenhaus. Alle Schwestern und Ärzte würden in bunter Kleidung herumlaufen, welchen vertrauenserweckenden Eindruck würde das auf die Patienten machen.......
Ein etwas weniger weit hergeholtes Bsp.
Neue Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind i. d. R. nicht elfenbeifarben sondern weiß oder auch silber. Polizeifahrzeuge sind auch nicht mehr weiß sondern silber. Die Folienbeklebungen und Uniformen der Polizei haben sich teilweise von grün auf blau verändert. Feuerwehrfahrzeug sind auch nicht mehr unbedingt feuerrot.
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