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Verfasst am: 19.09.06, 17:17 Titel: Bachelor und Master in der Juristenausbildung
Hallo,
die NRW-Justizministerin hat sich in einer Pressemitteilung vom 15.09.2006 für die Einführung der Abschlüsse Bachelor und Master auch in der Juristenausbildung ausgesprochen.
Zitat:
Bereits das dreijährige Bachelor-Studium werde einen vielseitig einsetzbaren Juristen hervorbringen, dem ein breites Betätigungsfeld offen stehe, unterstrich die Ministerin.
Wirklich? Die Frage wurde hier ja schon öfters (an-)diskutier. Eine befriedigende Aussage dazu, was denn ein Bachelor machen könne und ob es dafür überhaupt einen Bedarf gebe, wurde m. E. hier jedoch noch nicht gefunden.
Zitat:
So biete eine umgestaltete Ausbildungsstruktur den Vorteil, dass junge Menschen bereits nach dem Bachelor-Studium wüssten, ob sie für die Aufnahme einer volljuristischen Tätigkeit geeignet seien.
Sicher? Steht das nicht vielmehr erst nach dem angedachten Master-Abschluß fest?
Zitat:
Sei das nicht der Fall oder solle der Weg in die Berufe des Rechtsanwalts, Staatsanwalts oder Richters ohnehin nicht eingeschlagen werden, eröffne der Bachelor den Weg in eine anderweitige Berufstätigkeit. Außerdem könnten sich die Absolventen auf dem angespannten Arbeitsmarkt durch den Erwerb zusätzlicher Abschlüsse oder weiterer Qualifikationen wie Fremdsprachen beispielsweise für Berufe im kaufmännischen Bereich oder in den Medien qualifizieren.
"Breites Betätigungsfeld", "anderweitige Berufstätigkeit" - alles sehr vage. Gibt es "im kaufmännischen Bereich oder in den Medien" einen Bedarf nach solchermaßen "weiterqualifizierten Bachelors"? Ein Jurastudium ist (zu Recht ) kein kaufmännisches. Wenn im kaufmännischen Bereich jemand gesucht wird, dann wird wohl demjenigen mit einer "richtigen" kaufmännischen Ausbildung (bzw. Studium) der Vorzug gegeben ...
Die Abschichtung führt dazu, dass sich nicht jeder durch das 1. und 2. Staatsexamen quälen muss.
Es gibt eine breite Schicht von Studenten, die nach einem Bachelor-Abschluss die Uni verlassen wollen und können und die in der freien Wirtschaft gute Chancen haben.
Ein Jurist braucht den Vergleich mit BWL-ern nicht zu scheuen. Er ist im kaufmännischen Bereich vielseitig einsetzbar. Einige BWL-Bausteine kann man ja in das BA-Studium mit einbauen, das ist jetzt auch schon der Fall (z.B. Buchführung, Verhandlungstechnik, Steuerlehre). Juristen sind in der kaufmännischen Verwaltung gern gesehen, man hat nur Angst, dass sie dann doch in die klassischen Jura-Berufe streben. Bei einem BA ist diese Angst nicht so groß.
Was spricht denn eigentlich (außer den geltenden deutschen Bestimmungen) dagegen, dass man mit einem der neuen Studiengänge (Bachelor bzw. Master) nicht die Qualifikation bzw. Voraussetzung für den Anwaltsberuf mitbringt? Ich denke, früher oder später verschwindet das Staatsexamen von der Bildfläche, auch wenn es viele nicht wahrhaben wollen, warum eigentlich? In anderen Ländern kann man auch ohne den hierzulande klassischen (altmodischen) Weg nach einem "normalen" Jurastudium Anwalt werden. Sind die Anwälte dort deshalb blöder als hier?
mfg
In anderen Ländern kann man auch ohne den hierzulande klassischen (altmodischen) Weg nach einem "normalen" Jurastudium Anwalt werden.
Ja, kann man. Nachdem man eine Eingangsprüfung abgelegt hat, die zwingende Voraussetzung für die Zulassung zum Anwaltsberuf ist. (Und welche wohl durchaus mit einem Staatsexamen zu vergleichen ist.) Bar Exams in den USA sind ein Beispiel. In Frankreich existiert vergleichbares.
Es ist nicht richtig zu behaupten, man könne allein durch ein Jurastudium in anderen Ländern Rechtsanwalt werden.
Ich habe ja nicht behauptet, dass in allen anderen Ländern der Zugang zum Anwaltsberuf leichter als hierzulande ist; die Modalitäten in Luxemburg finde ich z.B. interessant. Im Internet habe ich nun eine gute Seite zu diesem Thema gefunden:
http://www.europaeische-juristenausbildung.de/laenderinhalt.htm
Allerdings muß ich nach einem kurzen Überfliegen dieser Ausführungen - entgegen meiner ursprünglichen Annnahe - einräumen, dass in den meisten anderen - zumindest europäischen - Staaten, die Zugangsvoraussetzungen im Grundsatz der deutschen Handhabung ähnlich sind - zumindest scheint es so.
mfg
Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 1524 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 22.09.06, 07:06 Titel:
Hallo,
ich bin auch für die Einführung eines B+M Systems. Aber man muss wohl das Referendariat (vielleicht abgeschlankt) dabeibehalten. Wenn man ehrlich ist, kann man sich den Pflichtstoff der Hauptgebiete ja auch ohne viel Vorwissen in einem Jahr Rep reinhelfen. Warum soll es also nicht in 3 Jahren Bachelor möglich sein? Es muss m.E. nur darauf geachtet werden, dass am Ende der 3 Jahren eine große Endprüfung steht.
Hier ist nur das Problem, dass der Bachelor dann faktisch gezwungen wird ins Master zu gehen, um anwaltlich tätig zu werden. Insoweit müsste man dafür sorgen, dass die Zulassungsbeschränkungen fürs Master nicht zu hoch gelegt werden.
Den Master oben drauf gibts dann mit Schwerpunktstudium. Also bspw. 1,5 bis 2 Jahre alles von Schlüsselqualifikationen bis zum alten Wahlfach. Am Ende auch eine eigene wissenschaftliche Arbeit. Den Anfang haben wir ja schon im aktuellen Schwerpunktstudim. Wahlfächer werden ja beim JPA nur noch "auslaufend" geprüft.
Tja und wer dann wirklich RA, Richter oder StA werden will, der muss dann durchs Ass.Ex. Ich denke das sollte man auch nicht ändern. Ggf. sollte man aber die Länge kürzen, weil man in den Anwaltsstationen oft nicht Praxis lernt (wie der Traum des Gesetzgebers) sondern auf Tauchstation geht um für die Prüfungen zu lernen. Also sollte man mal ehrlich sein und bspw. 2 3-monatige Gerichtsstationen, eine Verwaltungsstation und eine kleine Anwaltsstation zu leisten. Dann kann man das Referendariat auch auf 1-1,5 Jahre kürzen.
M.E. ist das auch nicht überzogen, auch ein Dipl.Kfm. der bspw. als Steuerberater selbständig arbeiten will muss sich erst examinieren lassen...
In anderen Ländern kann man auch ohne den hierzulande klassischen (altmodischen) Weg nach einem "normalen" Jurastudium Anwalt werden. Sind die Anwälte dort deshalb blöder als hier?
Ich kenne kein grösseres europäisches Land, in dem jemand mit einem bloßen Jurastudium Anwalt werden kann. England, Frankreich, Italien, Spanien verlangen alle eine zusätzliche Ausbildungszeit ähnlich dem Referendariat.
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