Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Klage zurückziehen, welche Kosten ?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Klage zurückziehen, welche Kosten ?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
amareh
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.06.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 27.09.06, 19:42    Titel: Klage zurückziehen, welche Kosten ? Antworten mit Zitat

Keine Ahnung ob das hier richtig ist, wenn nicht bitte verschieben.
A hat gegen B geklagt, wegen Betrug beim Tierkauf. Das Tier ist älter wie angegeben, nicht nutzbar und außerdem krank, so das A hohe Tierarztrechnungen hatte. Der Kauf war vor einem Jahr, A ging 4 Monate später zum Anwalt da sich die Mängel nach mehreren Behandlungen nicht verbesserten. B war und ist nicht bereit das Tier zurückzunehmen bzw. anteilige Kosten wie Tierarzt, Futter usw. zu zahlen und A das Tier trotzdem behält.
Inzwischen war bereits eine mündliche Vorverhandlung in der ein Vergleich stattfand, der von B natürlich abgelehnt wurde. Obwohl B eindeutig betrogen hat. Mehrere Verfahren gegen sie bezeugen das. A erhält PKH und muß laut eigenem Anwalt jegliche Fahrtkosten von ihm selber zahlen. Weitere 2-3 Fahrten folgen. A hat nun Angst vor den zu tragenden Kosten ihres Anwalts und möchte die Klage zurückziehen, trotz Aussicht auf Erfolg. A möchte nun auch das Tier gerne behalten und ihm weitere Quälereien durch B nicht antun und sie es sich mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren könnte, wenn das Tier an B zurückgeht. A denkt außerdem das sie die lange Verfahrenszeit und evt. Berufung nervlich nicht durchstehen würde. Der Streitwert beträgt 1500€. Mit welchen Kosten hätte A zu rechnen, wenn sie die Klage zurückzieht ? Sie müßte ja die Kosten des eigenen Anwalts, sowie Gerichtskosten und die des gegenerischen Anwalts tragen. Wäre es evt. günstiger die Klage laufen zu lassen, da die Kosten dann die Gegenseite tragen müßte, da die Aussicht auf Erfolg relativ hoch ist ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 27.09.06, 20:28    Titel: Re: Klage zurückziehen, welche Kosten ? Antworten mit Zitat

amareh hat folgendes geschrieben::
A erhält PKH und muß laut eigenem Anwalt jegliche Fahrtkosten von ihm selber zahlen. Weitere 2-3 Fahrten folgen.


Wofür, wenn es nur eine mündliche Verhandlung gab?

amareh hat folgendes geschrieben::
A hat nun Angst vor den zu tragenden Kosten ihres Anwalts und möchte die Klage zurückziehen, trotz Aussicht auf Erfolg.


Wenn auch die Verfahrensgebühr schon entstanden ist, ist doch der Fall auch bei Rücknahme eigentlich schon "voll bezahlt". "Sparen" könnte man jetzt nur noch, wenn man auch noch eine evtl. Vergleichsgebühr einsparen will, aber die kommt ja nach abgelehntem Vergleich nicht mehr in Frage (und wäre in der Regel bei fast jeder Quotelung immer noch billiger als Rücknahme, welche 100%igem Unterliegen gleichkommt).
Anders gesagt: wenn der Fall schon kurz vor dem Urteil steht, kann man mit "durchstehen" gar nicht schlechter stehen als mit Rücknahme. Das "nervliche" Risiko einer Berufung ist bei "eindeutiger Sachlage" ja wohl eher gering.
Es mag anders aussehen, wenn evtl. noch Sachverständigengutachten oder ähnliche "preistreibende" Prozeßaktionen bevorstehen.

amareh hat folgendes geschrieben::
A möchte nun auch das Tier gerne behalten


Dann hätte A vielleicht gleich nur auf Schadensersatz und nicht auf Rückabwicklung klagen sollen.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 28.09.06, 09:09    Titel: Re: Klage zurückziehen, welche Kosten ? Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::

Es mag anders aussehen, wenn evtl. noch Sachverständigengutachten oder ähnliche "preistreibende" Prozeßaktionen bevorstehen.

Wieso, würde doch im Rahmen der PKH auch alles Papa Staat tragen.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
amareh
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.06.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 28.09.06, 19:52    Titel: Antworten mit Zitat

Nun, danke erst mal für die Antworten.
Ein Sachverständiger muß wahrscheinlich auch noch ran. A wollte auf Schadenersatz klagen aber der Anwalt hat es falsch verstanden und Rückabwicklung draus gemacht. Bei der mündlichen Verhandlung, mußte A und Anwalt bei Gericht erscheinen und somit hat A die Fahrtkosten des Anwalts zu tragen, hat der Anwalt A so erklärt. Dazu kommt noch das C ebenso von B betrogen wurde, sie aber den Prozess gewonnen hat. C hat bei B sogar 2 hochgradig mangelhafte Tiere, eins davon sogar lebensgefährlich, was B bewußt verschwiegen hat ! Nun ist B aber in Berufung gegangen. Dazu zu sagen ist das C sehr gerichtserfahren ist und mehrere Leute beim Tierkauf besch**** hat. B verkauft Tiere die teils sehr gefährlich sind, das bestätigen Zeugen und Mitbetroffene die A und C ausfindig machen konnten.
Der Anwalt von A sagte A müße mit 600€ rechnen wenn sie die Klage zurückzieht, stimmen diese Angaben so ?
A ist außerdem von ihrem Anwalt nicht mehr überzeugt, kann aber jetzt nicht mehr wechseln.
Dadurch das A das ganze Spiel bei C mitbekommt, ist sie nun von der ganzen Sache nicht mehr überzeugt, obwohl die Sachlage klar ist. Da B schon das Alter was viel höher als angegeben ist, nicht abstreiten kann. A ist sich auch sicher das sie niemals Geld von B sehen wird, da sie sich immer rauswinden konnte. Und A somit auf allen Anwaltskosten usw. sitzenbleibt Für nichts und wieder nichts...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 28.09.06, 20:36    Titel: Antworten mit Zitat

amareh hat folgendes geschrieben::
Der Anwalt von A sagte A müße mit 600€ rechnen wenn sie die Klage zurückzieht, stimmen diese Angaben so ?


Kosten hängen am Streitwert; ohne den zu kennen, kann man keine Aussage treffen.

amareh hat folgendes geschrieben::
A ist sich auch sicher das sie niemals Geld von B sehen wird, da sie sich immer rauswinden konnte. Und A somit auf allen Anwaltskosten usw. sitzenbleibt Für nichts und wieder nichts...


Solange B nicht pleite ist, kann A doch nach gewonnenem Prozeß prima den Gerichtsvollzieher losschicken. Der wird den Schuldner schon weichklopfen. Cool
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
amareh
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.06.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 01.10.06, 08:36    Titel: Antworten mit Zitat

Der Streitwert steht im ersten Beitrag und beträgt 1500€.
Was passiert wenn A die Klage trotz hoher Erfolgsaussicht verliert ? Bleibt sie dann rotzdem auf den eigenen und gegnerischen Anwaltskosten sitzen ? Oder trägt das die PKH ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 01.10.06, 08:42    Titel: Antworten mit Zitat

Die PKH trägt niemals die gegnerischen Anwaltskosten.
Nach oben
amareh
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.06.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 01.10.06, 11:48    Titel: Antworten mit Zitat

Auch nicht wenn A gewinnt ? Dann hat der Anwalt falsch beraten ! Wozu hat man dann ne PKH ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 01.10.06, 18:31    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn A gewinnt, trägt doch sowieso die Gegenseite alle Kosten (außer sie ist pleite, dann bliebe A auf den eigenen sitzen).
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.