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Hallo,
Investor A investiert im Land B und kauft Eurobonds.
Diese sollten zur Förderung des Staates B dienen. A kommen Zweifel ob diese nicht doch in Deutschland zu versteuern sind.
A ist Deutscher und hat seinen überwiegenden Aufenthaltsort in D.
Wo kann sich A schlaumachen? _________________ Der Stein des Anstoßes ist meist nichts Anderes als ein Körnchen Wahrheit.
Wer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist (also Wohnsitz in Deutschland) ist mit seinem gesamten Welteinkommen steuerpflichtig. Es kommt nur darauf an, dass diese zu den Einkunftsarten des EstG zählen. Wo die Einnahmen erzielt werden ist vollkommen egal, da teilweise auch eine Steuerpflicht im anderen Land vorliegt, gibt es Doppelbesteuerungsabkommen die diese Belastung teilweise abmindern.
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