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Formulierung

 
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LegalAdvice
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 85

BeitragVerfasst am: 27.09.06, 10:03    Titel: Formulierung Antworten mit Zitat

Guten Tag,

Angenommen, in einer Vereinbarung findet sich geschrieben, dass ein bestimmer Umstand/Sachverhalt "begrüßt" werden würde, welche Erfüllungspficht kann/muss hiervon abgeleitet werden?

Grüße,
LA
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 27.09.06, 21:03    Titel: Antworten mit Zitat

Geht das noch etwas genauer?
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derblacky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 29.09.06, 22:23    Titel: Antworten mit Zitat

begrüßen lt. Duden:

1. empfangen, willkommen heißen; (geh.): bewillkommnen, ein Willkommen entbieten; (bildungsspr.): Reverenz erweisen; (bildungsspr. veraltend): die Honneurs machen; (ugs.): in Empfang nehmen.

2. befürworten, beipflichten, bejahen, billigen, gutheißen, zustimmen.
(© Duden - Das Synonymwörterbuch, 3. Aufl. Mannheim 2004 [CD-ROM])

Ich seh hier nirgendwo eine Pflicht aus dieser Formulierung.

Tschau
Majo
_________________
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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