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Verfasst am: 21.09.04, 18:39 Titel: Arbeitsunfall und Arbeitszimmer
1) Welche Dinge muß ich berücksichtigen um ein Arbeitszimmer absetzten zu können?
2) Ich hatte am 02.12.2003 ein Unfall mit meine PKW zur Arbeit. Die Rechnung kam erst im Januar. Kann ich meinen Schaden und den verursachten bei meiner Steuererklärung für 2004 angeben? 2003 habe ich schon gemacht?
Verfasst am: 22.09.04, 10:02 Titel: Re: Arbeitsunfall und Arbeitszimmer
Hallo Carina,
zu 1) Entweder dein Azi bildet den Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen Tätigkeiten, dann unbegrenzter Abzug oder du verbringst mindestens 50 % deiner gesamten Arbeitszeit im Azi bzw. für bestimmte Arbeiten steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, dann begrenzter Abzug (max. 1.250 Euronen).
zu 2) Da das Zufluss-/Abflussprinzip gilt, ist die Bezahlung der Rechnung maßgeblich, somit Abzug in 2004.
Gruß
db
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