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Leasingfirmenwagen falsch betankt. Wer haftet?

 
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Musicjunkie
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.09.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 29.09.06, 18:08    Titel: Leasingfirmenwagen falsch betankt. Wer haftet? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen, ich habe ein Problem: Vor einigen Tagen habe ich den Firmenwagen (Leasingfahrzeug), der mir auch zur privaten Nutzung übergeben wurde, falsch betankt. Er mag eigentlich nur Diesel, Benzin ist nicht so sein Ding. Dummerweise habe ich das zu spät gemerkt, die dicke Rechnung über 4500 Euro kam heute. Wer haftet?
Meine private Haftpflichtversicherung (wäre ja das gleiche, als wenn ich aus Versehen den Rechner vom Schreibtisch fege, ist auch Firmeneigentum...)?
Die KFZ-Versicherung?
Die Versicherung des Arbeitgebers?
Ich persönlich?

Danke schon mal für die Hilfe...
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 29.09.06, 18:35    Titel: Antworten mit Zitat

4500€??? Geschockt
normalerweise wird das spritzuleitungssystem gereinigt, entlüftet und mit diesel neu befüllt. so ne rechnung dürfte eigentlich nicht mehr als etwa 450€ betragen?!

na, wie auch immer, fangen wir mal mit dem versicherungstechnischen an:

die private haftpflichtversicherung:

wie der name schon sagt:
PRIVAThaftfplichtversicherung kommt nur für schäden auf, die im privaten rahmen passieren. berufliche tätigkeit ist ausgeschlossen.

gut, der wagen kann natürlich auch "privat" betankt worden sein.

im rahmen einer PHV sind i.d.r. auch schäden, die durch den gebrauch eines kfz entstehen, ausgeschlossen. dazu zählen alle tätigkeiten die direkt dem kfz zuzordnen sind, also z.b. das "fahren", das ein- aussteigen, be- entladen und auch das tanken.

eine private haftpflichtversicherung wird also hierfür sicher nicht aufkommen.

den schadenfall wird mal wohl eher aus richtung des arbeitsrechtes anzugehen sein. der arbeitnehmer haftet grundsätzlich nicht für leicht fahrlässig verursachte schadenfälle, er haftet voll bei grober fahrlässigkeit oder vorsatz.
den hier geschilderten schadenfall würde ich persönlich nun irgendwo zwischen leicht und grob fahrlässig einstufen, hier teilen sich arbeitgeber und arbeitnehmer die kosten.

ach ja: oftmals werden solche fälle z.b. schon im arbeitsvertrag oder in betriebsvereinbarungen o.ä. gergelt.
ich kenne z.b. eine variante, daß der arbeitnehmer von jedem schaden 250 € zu zahlen hat, alles was darüber geht, übernimmt "der chef".
vielleicht gibt es für den hier geschilderten fall auch eine betriebliche regelung....
_________________
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Musicjunkie
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Anmeldungsdatum: 29.09.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 29.09.06, 18:57    Titel: Antworten mit Zitat

danke schon mal für die tipps.
tja, 4500 werden es wohl sein müssen.
ist ein leasingwagen, der in 2008 wieder zurückgeht.
und laut hersteller/leasing-firma müssen die einige richtlinien bei leasingwagen einhalten, deshalb neuer motor, neue einspritzanlage, das ganze programm...
in meinem vertrag steht, dass ich mit 500 euro selbstbeteiligung vollkasko versichert bin.
werd mal mit chefe reden.

danke
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