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Man geht von dem Fall aus, das Person A mit dem Auto aus der Garage heraus fahren will. Der Motor wird gestartet, das elektrische Garagentor öffnet sich aber die Bremsen des Autos funktionieren nicht. Person A hat Panik, bekommt einen Schock und kann nicht schnell genug reagieren und beschädigt mit dem Auto die untere Seite das Garagentor bevor der PKW zum stehen kommt. Das Auto hat keinen Schaden, dafür muss aber ein Teil des Tor reapiert werden.
Person A fährt mit dem Auto zur Werkstatt, wo bestätigt wird das die Bremsen kaputt sind und nicht richtig funktionieren.
Der PKW von Person A war erst vor drei Monaten zur gründlichen Inspektion in der Werkstatt, da eine längere Tour anstand. Es wurde damals kein Schaden an den Bremsen festgestellt.
Besteht die Chance das die Kfz-Versicherung den Schaden für Person A übernimmt oder die Hausratsversicherung?
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 30.09.06, 12:04 Titel:
Blauer Planet hat folgendes geschrieben::
Der Schaden entstand an der Garage, die direkt an das Haus gebaut ist so das man es durch die Garage betreten kann. Das Haus wird gemietet.
Die Garage ist doch sicher (auch) mitgemietet, oder? Wenn ja: keine Chance.
Im übrigen sollte A sich überlegen, ob er zum Führen eines Kfz geeignet ist, wenn er beim Ausfahren (= rollen) aus einer Garage feststellt, daß die Bremsen nicht funktionieren, deshalb Panik hat und einen Schock bekommt, deshalb nicht zeitgerecht reagieren kann, das Garagentor anfährt und dann auch noch mit dem Auto mit den nicht funktionierenden Bremsen zur Werkstatt fährt. Wie hat er denn unterwegs gebremst (an der Werkstatt ist ja nicht so problematisch, da sind ja Mauern...)? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Ich stell mir das gerade praktisch vor:
- Fährt (rollt) der Fahrer los bevor das Garagentor geöffnet ist?
- Wie groß ist den die Garage (wieviel Abstand liegen zwischen Fahrzeugheck und Garagentor)?
Ausgehend von einer Standart-Garage von 6-Meter Länge und einem Mittelklassewagen von 5-Meter hat er also max. 1 Meter Platz (normal 30 cm, weil vorne ein Regal oder sonstiges steht); das würde dann schon -unabhängig einer evtl. eintrittsfähigen Versicherung- schon an grobe Fahrlässigkeit grenzen. Selbst dann wenn das Garagentor sich "im-Öffnen" befand. Den der Fahrer hat sich vor Antritt der Fahrt zu vergewissern, dass keine Hindernisse im Weg sind. _________________ MfG,
Duisburger
Besteht die Chance das die Kfz-Versicherung den Schaden für Person A übernimmt oder die Hausratsversicherung?
Zunächst einmal kann man von einem Schaden ausgehen, den die KFZ Versicherung erstattet. Denn er ist ja aufgrund des Gebrauchs des KFZ entstanden. Die KFZ Versicherung fragt im Hinblick auf den Geschädigten zunächst nicht nach den Ursachen und Verantwortlichkeiten.
Ob dann nach Regulierung die Frage der groben Fahrlässigkeit an den VN des KFZ gestellt wird, steht auf einem anderen Blatt.
Die Hausratversicherung ersetzt Schäden an Hausrat und ein Garagentor kann ja nun wirklich nicht dazu gerechnet werden. Ein Schaden an einem Garagentor wird somit ersteinmal die Wohngebäudeversicherung ersetzen.
Wie ja aber schon Vorschreiber gesagt haben, würde im aktuellen Fall die Wohngebäudeversicherung natürlich nicht zahlen, denn der Schaden ist ja nicht durch ein dort versichertes Risiko entstanden.
FG
WoKa _________________ wer lesen kann, ist klar im vorteil
Besteht die Chance das die Kfz-Versicherung den Schaden für Person A übernimmt oder die Hausratsversicherung?
Zunächst einmal kann man von einem Schaden ausgehen, den die KFZ Versicherung erstattet. Denn er ist ja aufgrund des Gebrauchs des KFZ entstanden. Die KFZ Versicherung fragt im Hinblick auf den Geschädigten zunächst nicht nach den Ursachen und Verantwortlichkeiten.
Ob dann nach Regulierung die Frage der groben Fahrlässigkeit an den VN des KFZ gestellt wird, steht auf einem anderen Blatt.
Die Hausratversicherung ersetzt Schäden an Hausrat und ein Garagentor kann ja nun wirklich nicht dazu gerechnet werden. Ein Schaden an einem Garagentor wird somit ersteinmal die Wohngebäudeversicherung ersetzen.
Wie ja aber schon Vorschreiber gesagt haben, würde im aktuellen Fall die Wohngebäudeversicherung natürlich nicht zahlen, denn der Schaden ist ja nicht durch ein dort versichertes Risiko entstanden.
FG
WoKa _________________ wer lesen kann, ist klar im vorteil
@woka
es gibt einen editier-button mit dem man seinen beitrag auch löschen kann wenn man den irrtümlich doppelt eingestellt hat _________________ MfG,
Duisburger
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