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finanzieller "schaden" durch unterlassen des betre

 
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freiheitskämpfer
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.09.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 30.09.06, 13:09    Titel: finanzieller "schaden" durch unterlassen des betre Antworten mit Zitat

folgender sachverhalt

ein berufsbetreuer ist befristet eingesetzt. für welche bereiche ist dem betreuten nie zugegangen. der betreute ist geistig bei klarem verstand und möchte über sein konto selber verfügen, und lehnt in dieser beziehung den betreuer komplett ab, da er ihm nicht vertraut. aus diesem grund hat er einem angehörigen karte und pin gegeben, damit dieser auf das konto "aufpasst", ob krankengeld und tagegeldversicherung auch eingehen und ggf. geld abzuholen. nach einer kleiner "eskalation" hat betreute angehörigen aufgefordert, das geld, wenn konto im haben abzuholen.
betreuter hat viele versicherungen laufen, pro monat je nachdem zwischen 250 und 500€. keine von diesen versicherungen braucht er im heim noch, zumal sozialhilfe beantragt. betreuer hat keine dieser versicherungen gekündigt und auch die wohnung wird seit einiger zeit umsonst bezahlt. insgesamt hat betreuter ca . 2500-3000€ umsonst bezahlt durch das unterlassen des betreuers.
betreuer verlangt nun von angehörigen nachweise wo das abegholte geld (ca. 3000€) geblieben ist und droht mit staatsanwaltschaft.

kann der betreute zivilrechtlich gegen den betreuer vorgehen,er hat bereits betreuerwechsel beantragt, und haben sich die angehörigen strafbar gemacht?
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Heinz.B
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Anmeldungsdatum: 17.08.2006
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 30.09.06, 14:03    Titel: Antworten mit Zitat

Der Betreuer haftet für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden beim Betreuten.

Für den Betreuten oder Dritte, die in seinem Sinn handeln ergeben sich folgende Möglichkeiten:

1. Das Vormundschaftsgericht kann um Prüfung gebeten werden.

2. Es kann Anzeige nach § 266 StGB (Untreue) gestellt werden:

Zitat:
§ 266 StGB - Erster Absatz

"Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
http://dejure.org/gesetze/StGB/266.html


3. Der Betreuer kann zivilrechtlich haftbar gemacht werden. Evtl. kommt seine Haftpflichtversicherung auf.

Allerdings möchte der Betreuer ja hier sparen. Ihm kann also kein vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden vorgeworfen werden.

Die Betreuung kann auch durch eine Vorsorgevollmacht ersetzt werden. Nähers dazu und zum Betreuungsrecht siehe:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=457633#457633

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Lassen Sie sich durch das Bewertungssystem nicht irritieren. Wegen diese Beitrags mit Hinweis auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts wurde ich von einem Nutzer, der vorgibt Vormundschaftsrichter zu sein, mit dem Begründung abgewertet , dass der Beitrag nicht nützlich/wertvoll sei. Hier wird das Bewertungssystem mißbraucht.


Zuletzt bearbeitet von Heinz.B am 17.10.06, 20:42, insgesamt 4-mal bearbeitet
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freiheitskämpfer
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.09.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 30.09.06, 15:32    Titel: Antworten mit Zitat

könnte sich der betreuer denn nicht exkulpieren wenn er sagt, dass er gar keinen überblick über das konto habe oder läuft das dann über fahrlässigkeit oder eventualvorsatz?

und haben sich die angehörigen selbst strafbar gemacht, wenn sie im auftrag des betreuten geld abholen und müssen sie dem betreuer dann rechenschaft geben?
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Heinz.B
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 17.08.2006
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 30.09.06, 17:20    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Versicherungen im Sinn des freien Willen des Betreuten bezahlt wurden und die Abhebungen durch die Verwandten auch im diesem Sinne waren, wird sich dagegen wohl nichts machen lassen.

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