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Firma A erstellt für eine Kirche quartalsmäßig eine kleine Broschüre. Es wurden immer Rechnungen mit 16% MwSt. geschrieben. Nun meldet sich die Kirche und möchte gerne nur 7% MwSt zahlen da es sich ja um Druckerzeugnisse handelt.
MUSS Firma A der Kirche diese 7% bieten oder kann Sie dies verweigern und weiterhin 16% verlagen? (Es wäre der einzige Kunde der Firma der diese 7% haben möchte)
Gesetzlich geschuldet sind nur 7%, §12 (2) UStG
Die Firma kann natürlich weiterhin 16% in der Rechnung ausweisen, muß dann aber auch den Mehrbetrag an das FA abführen, §14c (1) UStG.
Die Kirche kann sich natürlich einen anderen Lieferanten suchen...
Ein vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen (was die Kirche nicht ist, wahrscheinlich aber die anderen Kunden) würde dies tun, denn Vorsteur darf nur in Höhe der gesetzlich geschuldeten Steuer gezogenb werden, §15 (1) Nr.1 UStG _________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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