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Künstlerische Arbeit - Abnahme

 
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LegalAdvice
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 85

BeitragVerfasst am: 30.09.06, 15:13    Titel: Künstlerische Arbeit - Abnahme Antworten mit Zitat

Guten Tag,

Eine Firma A beauftragt eine Firma B mit der erstellung einer WebSite, eines Werbefilmes, oder einer anderen "künstlichen" Tätigkeit.

Nun gefällt A das resultierende Ergebnis nicht und nimmt die Arbeit nicht ab. Inwieweit kann A Nachbesserung verlangen? Inwieweit kann B sich auf "künstlerische Freiheit" berufen?

Grüße,
LA
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Martin R.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 30.09.06, 17:30    Titel: Antworten mit Zitat

Das hängt von den Vereinbarungen zwischen A und B ab.
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LegalAdvice
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 85

BeitragVerfasst am: 30.09.06, 18:02    Titel: Antworten mit Zitat

Die wie aussehen könnten.

Und wenn es keine solchen gibt?
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Martin R.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 30.09.06, 18:41    Titel: Antworten mit Zitat

Sollte hinter dem ersten Satz ein Fragezeichen stehen? Die Antwort könnte nur eins von vielen möglichen Beispielen sein und kaum umfassend. So ein Beispiel können Sie sich auch selbst ausdenken.

Wenn es keine vertraglichen Vereinbarungen gibt, greifen gesetzliche Regelungen. Gibt es auch die nicht, dürfte ein Richter vermutlich danach urteilen, wie ein durchschnittlich verständiger Mensch den Auftrag einschätzt.
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