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Verfasst am: 30.09.06, 15:13 Titel: Künstlerische Arbeit - Abnahme
Guten Tag,
Eine Firma A beauftragt eine Firma B mit der erstellung einer WebSite, eines Werbefilmes, oder einer anderen "künstlichen" Tätigkeit.
Nun gefällt A das resultierende Ergebnis nicht und nimmt die Arbeit nicht ab. Inwieweit kann A Nachbesserung verlangen? Inwieweit kann B sich auf "künstlerische Freiheit" berufen?
Sollte hinter dem ersten Satz ein Fragezeichen stehen? Die Antwort könnte nur eins von vielen möglichen Beispielen sein und kaum umfassend. So ein Beispiel können Sie sich auch selbst ausdenken.
Wenn es keine vertraglichen Vereinbarungen gibt, greifen gesetzliche Regelungen. Gibt es auch die nicht, dürfte ein Richter vermutlich danach urteilen, wie ein durchschnittlich verständiger Mensch den Auftrag einschätzt.
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