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Gehen wir mal davon aus, dass Schuldner A verheiratet ist und sich in der RI befindet.
Könnte jetzt seine Bank, bei der er vor ca. 12 J. eine Hypothek aufgenommen hat, versuchen bei seiner Ehefrau, welche über kein eigenes Einkommen verfügt und zu der Zeit der Aufnahme der Hypothek auch nicht berufstäütig und zudem bereits vor und auch noch laufend eine EV hat und hatte und trotzdem als Bürge unterzeichnen sollte/musste zu pfänden. Wenn Sie vielleicht irgendwann wieder arbeiten gehen sollte? Bzw. muss Sie auch eine PI machen um da raus zu kommen.
Ich denke ich hätte mal was gelesen oder gehört, dass das afechtbar wäre, da der Bank zu diesem Zeitpunkt klar gewesen sein müsste, das bei der Ehefrau nichts zu holen sei. Ich denke, Sie müsste aus dieser Forderung raus kommen, oder was meint ihr????????
es ist nicht ausgeschlossen, dass mehr Antworten im "Bank- und Bürgschaftsrecht" gekommen wären. Daher schubse ich mal rüber.
Zum Thema Ehegattenbürgschaft liefert die Suchfunktion viele Beiträge.
Nach der Rechtsprechung ist eine Ehegattenbürgschaft bei krasser Überforderung des bürgenden Ehepartners in der Tat unter bestimmten Umständen sittenwidrig.
Jedoch ist Voraussetzung, dass hier die familiäre Verbundenheit ausgenutzt wurde. Dies ist z.B. bei einer Frau der Fall, die ohne direktes eigenes Interesse für die Firma des Mannes bürgt.
Bei Baufinanzierungen ist jedoch meist der Fall gegeben, dass der Kredit auf Wunsch und im Interesse des Bürgen (weil er auch mit im Haus wohnt) herausgelegt wird. Dann liegt (auch bei Überforderung) im Regelfall keine Sittenwidrigkeit vor.
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