Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Bürgschaft des Partners trotz bekannter Zahlungsunfähigkeit?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Bürgschaft des Partners trotz bekannter Zahlungsunfähigkeit?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
YvKaF
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.07.2006
Beiträge: 20
Wohnort: schweiz

BeitragVerfasst am: 01.10.06, 14:36    Titel: Bürgschaft des Partners trotz bekannter Zahlungsunfähigkeit? Antworten mit Zitat

Halli - Hallo! Sehr glücklich

Gehen wir mal davon aus, dass Schuldner A verheiratet ist und sich in der RI befindet.
Könnte jetzt seine Bank, bei der er vor ca. 12 J. eine Hypothek aufgenommen hat, versuchen bei seiner Ehefrau, welche über kein eigenes Einkommen verfügt und zu der Zeit der Aufnahme der Hypothek auch nicht berufstäütig und zudem bereits vor und auch noch laufend eine EV hat und hatte und trotzdem als Bürge unterzeichnen sollte/musste zu pfänden. Wenn Sie vielleicht irgendwann wieder arbeiten gehen sollte? Bzw. muss Sie auch eine PI Traurig machen um da raus zu kommen. Geschockt
Ich denke Lachen ich hätte mal was gelesen oder gehört, dass das afechtbar wäre, da der Bank zu diesem Zeitpunkt klar gewesen sein müsste, das bei der Ehefrau nichts zu holen sei. Ich denke, Sie müsste aus dieser Forderung raus kommen, oder was meint ihr????????

Viele Grüsse
YvKaF
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
YvKaF
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.07.2006
Beiträge: 20
Wohnort: schweiz

BeitragVerfasst am: 06.10.06, 07:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallöchen!!!

hat niemand eine Antwort?????????? Weinen

Wie sieht es aus mit "sittenwidrigkeit von Bürgschaften" ?

Würde mich echt freuen Sehr glücklich , wenn noch jemand eine Antwort hätte!

Also bis dann.......... Winken

LG
YvKaF
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 06.10.06, 15:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

es ist nicht ausgeschlossen, dass mehr Antworten im "Bank- und Bürgschaftsrecht" gekommen wären. Daher schubse ich mal rüber.

Zum Thema Ehegattenbürgschaft liefert die Suchfunktion viele Beiträge.

Nach der Rechtsprechung ist eine Ehegattenbürgschaft bei krasser Überforderung des bürgenden Ehepartners in der Tat unter bestimmten Umständen sittenwidrig.

Jedoch ist Voraussetzung, dass hier die familiäre Verbundenheit ausgenutzt wurde. Dies ist z.B. bei einer Frau der Fall, die ohne direktes eigenes Interesse für die Firma des Mannes bürgt.

Bei Baufinanzierungen ist jedoch meist der Fall gegeben, dass der Kredit auf Wunsch und im Interesse des Bürgen (weil er auch mit im Haus wohnt) herausgelegt wird. Dann liegt (auch bei Überforderung) im Regelfall keine Sittenwidrigkeit vor.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.