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Ein Miteigentümer, dem regelmässig sein Fahrrad aus dem eigenen Keller gestohlen wird und desssen Versicherung genauso regelmässig zahlt, will nun sein Fahrrad in einem anderen Keller unterbringen, der im Gemeinschaftseigentum steht. Dies soll bei der nächsten Versammlung beschlossen werden, wenn es nach ihm geht.
Hieße das, daß die Miteigentümergemeinschaft dann für das Fahrrad eine Versicherung abschließen müßte, wenn dem Antrag zugestimmt würde? Es ist davon auszugehen, daß genau diesem Miteigentümer das Fahrrad sicherlich wieder geklaut wird.
Warum denn? Die Eigentümergemeinschaft hat doch kein Miteigentum am Fahrrad.
Der Fahrradbesitzer trägt das Risiko des Diebstahls seines Drahtesels allein.
Wenn allerdings davon auszugehen ist, daß das Fahrrad wieder gestohlen wird, nämlich aus einem verschlossenen Raum (Einbruchdiebstahl), sollte vielleicht die Frage geklärt werden, wer für den Schaden am Schloß bzw. der Tür haftet.
Die Frage stellt sich doch wie lange der Versicherer das Spiel mit den regelmäßig entwendeten Drahteseln noch mitmacht.
Evtl. hilft hier doch einmal darüber nachzudenken das Fahrrad anders zu sichern bevor der Versicherer von seinem Kündigungsrecht nach Schaden Gebrauch macht. Dann könnte sich der Folgeversicherer nämlich "anstellen". _________________ MfG,
Duisburger
Ein Miteigentümer, dem regelmässig sein Fahrrad aus dem eigenen Keller gestohlen wird und desssen Versicherung genauso regelmässig zahlt, will nun sein Fahrrad in einem anderen Keller unterbringen, der im Gemeinschaftseigentum steht. Dies soll bei der nächsten Versammlung beschlossen werden, wenn es nach ihm geht.
Hieße das, daß die Miteigentümergemeinschaft dann für das Fahrrad eine Versicherung abschließen müßte, wenn dem Antrag zugestimmt würde? Es ist davon auszugehen, daß genau diesem Miteigentümer das Fahrrad sicherlich wieder geklaut wird.
Ja, Duisburger, diese "Regelmäßgkeit" der Diebstähle verwundert etwas, ebenso wie die Annahme, daß der Diebstahl sicherlich auch aus einem anderen Raum erfolgt ...
aber danach wurde explizit ja nicht gefragt, nämlich: wie das zu verhindern wäre.
Für die Nachbarschaft sieht es so aus, als würde das jeweilige Fahrrad stets dann aus dem Keller des Miteigentümers gestohlen, wenn er gerade mal Geld braucht. Hätte er Zugang zu dem Gemeinschaftskeller, falls dies so beschlossen würde, ist nicht auszuschließen, daß bessere Fahrräder dann gleich mitgestohlen würden.
Verstehe ich das richtig, das dann die jeweilige Versicherung zuständig ist?
Ja, für das jeweilige Fahrrad ist die Versicherung des Fahrrad-Besitzers zuständig - wenn das Fahrrad denn überhaupt versichert ist.
Bei einem Einbruchdiebstahl ist das Rad i.d.R. im Hausrat mitversichert (Bedingungen lesen), weil es bei einem Einbruch egal ist, was gestohlen wird.
Gegen einfachen Diebstahl kann man sein Rad separat versichern, in der Hausrat oder bei spezialisierten Versicherern, dieser Versicherungsschutz ist recht teuer.
Wenn nun wirklich davon ausgegangen wird, daß der Drahtesel des Miteigentümers wieder gestohlen wird, setzt das einen Einbruch in den Fahrrad-Raum voraus (wenn der Raum abgeschlossen ist)..
Nach dem Einbruch mit beschädigtem Türschloß resp. offener Tür wäre der Diebstahl weiterer dort abgestellter Fahrräder u.U. .kein Einbruchdiebstahl mehr... je nachdem, wie lange der Zugang zum Fahrrad-Raum offen bleibt.
Wieder anders läge der Fall, wenn mt einem Einbruch sämtliche oder ein Teil der dort abgestellten Räder entwendet würden...
Wenn Befürchtungen der genannten Art bestehen, ist zu empfehlen, die Fahrräder noch einmal gesondert gegen Diebstahl zu sichern.
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