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Ente2222 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.09.2006 Beiträge: 27
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Verfasst am: 30.09.06, 20:55 Titel: Markenname verwenden für Einzelunternehmen ?? |
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Darf eine Einzelfirma einen eigenen Markennamen als Firmennamen tragen.
Der Name ist registriert beim Markenamt.
Darf eine Einzelfirma sich " Gesellschaft " nennen?
Was muss man tun , damit man einen Markennamen und den Zusatz Gesellschaft tragen kann?
Gruß,
Ente2222 |
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Toph FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.02.2006 Beiträge: 2424 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 30.09.06, 21:00 Titel: Re: Markenname verwenden für Einzelunternehmen ?? |
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Ente2222 hat folgendes geschrieben:: | Darf eine Einzelfirma einen eigenen Markennamen als Firmennamen tragen. Der Name ist registriert beim Markenamt. |
Ich unterstelle mal, dass mit Einzelfirma ein eingetragener Kaufmann i.S.d. HGB gemeint ist, richtig?
Wenn die Marke dem Kaufmann gehört, kann er sie auch in seiner Firma verwenden.
Zitat: | Darf eine Einzelfirma sich "Gesellschaft " nennen? |
Nein, denn ein Einzelner ist eben keine Gesellschaft. Eigentlich logisch, oder?
Der Kaufmann könnte eine GmBH oder AG gründen-die dürfte sich Gesellschaft nennen, auch wenn sie nur einen Gesellschafter hat-bei den Persomnengesellschaften (GbR, OHG, KG) setzt dies die Existenz eines zweiten Geselslchafters voraus. _________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05 |
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Ente2222 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.09.2006 Beiträge: 27
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Verfasst am: 30.09.06, 21:29 Titel: |
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Muss neben dem Markennamen (Firmennamen) der Vor - und Zuname des Inhabers (Kaufmann) in der Firmenbezeichnung einer Einzelfirma erwähnt sein? |
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Toph FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.02.2006 Beiträge: 2424 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 30.09.06, 21:35 Titel: |
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Ente2222 hat folgendes geschrieben:: | Muss neben dem Markennamen (Firmennamen) der Vor - und Zuname des Inhabers (Kaufmann) in der Firmenbezeichnung einer Einzelfirma erwähnt sein? |
Nein, der Zwang des Einzelkaufmanns zur Personenfirma ist schon länger entfallen, vgl. §18 HGB. Auch der Einzelkaufmann kann jetzt neben einer Personenfirma eine Sach- oder Phantasiefirma (oder eine wilde Kombination) führen. _________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05 |
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Pünktchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2634
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Verfasst am: 30.09.06, 22:01 Titel: Re: Markenname verwenden für Einzelunternehmen ?? |
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Toph hat folgendes geschrieben:: | Ente2222 hat folgendes geschrieben:: | Darf eine Einzelfirma einen eigenen Markennamen als Firmennamen tragen. Der Name ist registriert beim Markenamt. |
Ich unterstelle mal, dass mit Einzelfirma ein eingetragener Kaufmann i.S.d. HGB gemeint ist, richtig? |
Wenn er längst eine Firma hat, dann frage ich mich, wieso er nach der Firmierung fragt.
Ist denn eine Eintragung im Handelsregister erfolgt?
Zitat: | Wenn die Marke dem Kaufmann gehört, kann er sie auch in seiner Firma verwenden. |
Und wenn dei Marke tatsächlich eingetragen wäre. (Wenn das Wörtchen "wenn" nicht wäre...) |
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Toph FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.02.2006 Beiträge: 2424 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 01.10.06, 08:28 Titel: Re: Markenname verwenden für Einzelunternehmen ?? |
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Pünktchen hat folgendes geschrieben:: | Wenn er längst eine Firma hat, dann frage ich mich, wieso er nach der Firmierung fragt.
Ist denn eine Eintragung im Handelsregister erfolgt? |
Die Frage ist berechtigt... Danke, Pünktchen.
Zitat: | Zitat: | Wenn die Marke dem Kaufmann gehört, kann er sie auch in seiner Firma verwenden. |
Und wenn dei Marke tatsächlich eingetragen wäre. (Wenn das Wörtchen "wenn" nicht wäre...) |
Naja, Markenschutz kann auch durch Verkehrsgeltung und notorische Bekanntheit entstehen, nicht nur durch die Eintragung...  _________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05 |
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Ente2222 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.09.2006 Beiträge: 27
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Verfasst am: 01.10.06, 09:13 Titel: |
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Der Markenname existiert, sowie eine normale Gewerbeanmeldung.
Eine Eintragung im Handelsregister ist noch nicht erfolgt.
Muss eine Eintragung im Handelregister erfolgen, um den Markennamen tragen zu können?
Muss der Vor- und Zuname zwingend mitgeführt werden?
Welche Vorteile bringt die Eintragung im Handelsregister? |
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Toph FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.02.2006 Beiträge: 2424 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 01.10.06, 09:25 Titel: |
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Ente2222 hat folgendes geschrieben:: | Muss eine Eintragung im Handelregister erfolgen, um den Markennamen tragen zu können? |
Ja eine Eintragung in das Handelsregister als eingetragener Kaufmann ist zwingend erforderlich, damit die Marke als Firma geführt werden kann.
Zitat: | Muss der Vor- und Zuname zwingend mitgeführt werden? |
Nein, wie oben bereits geschrieben darf ein eingetragener Kaufmann inzwischen schon länger auch Sach- und Fantasiefirmen (und Mischungen) führen.
Ein nicht in das Handelsregister eingetragener Gewerbetreibender muß dagegen zwingend unter Vor- und Nachnamen auftreten, Vgl. §§15a, 15b GewO.
Zitat: | Welche Vorteile bringt die Eintragung im Handelsregister? |
Der eingetragene Kaufmann kommt in den Genuß des Firmenrechtes und strahlt Seriösität aus. _________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05 |
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Ente2222 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.09.2006 Beiträge: 27
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Verfasst am: 01.10.06, 09:37 Titel: |
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Danke, die Fragen sind vollständig beantwortet.
Sehr schönes Forum.
Gruß, Ente2222 |
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rettich FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.07.2005 Beiträge: 1053 Wohnort: Baden-Württemberg
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Verfasst am: 01.10.06, 12:51 Titel: |
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Allerdings sollte man noch darauf Hinweisen, daß Kaufleute nach den im Vergleich zu Regelungen des BGB teilweise strengeren Regelungen des Handelsgesetzbuches behandelt werden, z.B. beim Handelskauf. Wenn man nur ein Kleingewerbe betreibt, und sich entscheiden kann, ob man Kaufmann durch Eintragung werden will, sollte man das bedenken. |
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Pünktchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2634
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Verfasst am: 01.10.06, 16:07 Titel: Re: Markenname verwenden für Einzelunternehmen ?? |
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Toph hat folgendes geschrieben:: |
Zitat: | Zitat: | Wenn die Marke dem Kaufmann gehört, kann er sie auch in seiner Firma verwenden. |
Und wenn dei Marke tatsächlich eingetragen wäre. (Wenn das Wörtchen "wenn" nicht wäre...) |
Naja, Markenschutz kann auch durch Verkehrsgeltung und notorische Bekanntheit entstehen, nicht nur durch die Eintragung...  |
Klar, wobei es nicht gerade lebensnah ist, dass ein Einzelunternehmer eine Marke durch Verkehrsgeltung hat oder gar eine notorisch bekannte Marke hat.
Für einen Markenverstoß ist es aber eh egal, ob der Verletzer die verstoßende Marke eingetragen hat oder nicht. Das soll aber nicht heißen, dass es in dem Fall ein Markenverstoß ist, aber auch nicht, dass es keiner ist. |
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Pünktchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2634
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Verfasst am: 01.10.06, 16:38 Titel: |
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rettich hat folgendes geschrieben:: | Allerdings sollte man noch darauf Hinweisen, daß Kaufleute nach den im Vergleich zu Regelungen des BGB teilweise strengeren Regelungen des Handelsgesetzbuches behandelt werden, z.B. beim Handelskauf. Wenn man nur ein Kleingewerbe betreibt, und sich entscheiden kann, ob man Kaufmann durch Eintragung werden will, sollte man das bedenken. |
Das ist aber nur nach §1 Abs. 2 HGB bei einem sehr kleinen Gewerbebetrieb möglich. Anosten ist AFAIK eine Eintragung ind HR pflicht. |
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Toph FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.02.2006 Beiträge: 2424 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 01.10.06, 20:16 Titel: |
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rettich hat folgendes geschrieben:: | Allerdings sollte man noch darauf Hinweisen, daß Kaufleute nach den im Vergleich zu Regelungen des BGB teilweise strengeren Regelungen des Handelsgesetzbuches behandelt werden, z.B. beim Handelskauf. |
Der TE hat nur nach den Vorteilen gefragt  _________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05 |
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Pünktchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2634
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Verfasst am: 01.10.06, 22:00 Titel: |
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Toph hat folgendes geschrieben:: | rettich hat folgendes geschrieben:: | Allerdings sollte man noch darauf Hinweisen, daß Kaufleute nach den im Vergleich zu Regelungen des BGB teilweise strengeren Regelungen des Handelsgesetzbuches behandelt werden, z.B. beim Handelskauf. |
Der TE hat nur nach den Vorteilen gefragt  |
Und was sucht dann der Beitrag von dir hier? (kein Vorteil)  |
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Ente2222 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.09.2006 Beiträge: 27
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Verfasst am: 02.10.06, 11:31 Titel: |
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Noch 2 kleine Unklarheiten :
Muss der Firmenname das Kürzel e.K. tragen? Auch im Logo ?
Wie sollte der Inhaber der Firma auftreten? Als Inhaber, Geschäftsführer ?
Wer hat da Zweifel an der Marke? Recherchieren, beantragen und eintragen lassen und natürlich 300€ bezahlen! Kann jede Privatperson machen. Warum sollte ein Einzelunternehmer keinen Markennamen haben. Jeder fängt mal klein an.
Gruß, Ente2222 |
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