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Verfasst am: 30.09.06, 15:11 Titel: Beihilfe zur Steuerhinterziehung...
Hallo,
wenn jemand z.B. durch Nachhilfe eines Kindes nebenbei Geld verdient und dieses Geld nicht versteuert, ist er dann ein Schwarzarbeiten=Steuerhinterzieher?
Und wenn die Eltern des Kinde dies wissen, begehen sie dann "Beihilfe" zur Steuerhinterziehung und wie kann das geahndet werdet?
woran erkennt man, dass es sich um einen Schwarzarbeiter handelt? Muss z.B. der Nachhilfelehrer eine Stuernummer auf seinen Rechnungen haben und als Gewerbe angemeldet sein?
Das kommt -wie immer- drauf an. Zum Beispiel auf die sonst noch vorhandenen Einkünfte. Ein Nachhilfelehrer ist meist freiberuflich tätig, da bedarf es keiner Gewerbeanmeldung. Wenn er eine Rechnung ausstellt, wäre es ein großes Risiko, wenn er die Einkünfte nicht angibt oder aber er hat so wenig Einkünfte, dass er keine Steuererklärung abgeben muss , zumindest hätte aber eine Anmeldung beim Finanzamt erfolgen müssen.
Wie Sie sehen, gibt es hier keine pauschalgültige Antwort.
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 02.10.06, 09:45 Titel:
birgit-k hat folgendes geschrieben::
Wenn es sich aber wirklich um eine Schwarzarbeit handelt, begehen die Eltern dann Beihilfe zur Schwarzarbeit?
Eine Beihilfe im Sinne des deutschen Strafrechts (§ 27 Abs. 1 StGB) liegt dann vor, wenn jemand (der Gehilfe) vorsätzlich einen Täter bei der Begehung einer Straftat (erfolgreich) unterstützt.
Eine bloße Beschäftigung eines Schwarzarbeiters dürfte nicht darunter fallen, da der Auftraggeber keine Pflichten bzgl. der Steuererklärung des Auftragnehmers hat.
Anders dürfte es aussehen, wenn von seiten des Auftraggebers noch weitere Handlungen zugunsten des Auftragnehmer hinzutreten. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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