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speedster FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.10.2004 Beiträge: 43
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Verfasst am: 17.09.06, 20:06 Titel: Paketinhalt gebrochen - Post spielt auf Zeit? - was tun? |
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Hallo,
nehmen wir mal folgendes szenario an:
ich habe 2 Nockenwellen (neue Motorteile , Wert 500,-) mit einem versicherten Post Paket versendet.
Als das Paket angekommen ist und geöffnet wurde war eine Nockenwelle gebrochen. Die Verpackung des Pakets bestand aus einem Pappkarton (dieser gelbe von der post selber) innen knüllpapier und öl-festes papier.
äusserlich zu erkennen war, dass der karton eingerückt war.
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der empfänger hat eine schadensmeldung (schriftlich) bei der post gemacht.
doch seitdem ist nichts mehr von der post zu hören.
bei einer telefonischen auskunft über den verlauf konnte man den eindruck gewinnen , die post weiss garnicht wovon man redet.
irgendwelche nummern konnten nicht gefunden werden.
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nach der ausführlichen einleitung nun zu meinen fragen:
-wie läuft so was im allgemeinen ab?
-welche möglichkeiten hat man als postkunde im fall eines beschädigten artikels den wert erstattet zu bekommen?
-wie verhält sich ein postkunde in solch einem fall richtig?
- wie vermeidet man , dass die post sich "extrem" zeit lässt? |
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stgtklaus Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 29.10.2004 Beiträge: 2745
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Verfasst am: 18.09.06, 12:06 Titel: |
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Lesen Sie mal die Verpackungsrichtlinien der Post genau durch. Die Verpackung ist wohl etwas mangelhaft gewesen.
| Zitat: | der empfänger hat eine schadensmeldung (schriftlich) bei der post gemacht.
doch seitdem ist nichts mehr von der post zu hören. |
Sie sind der Kunde der Post: Sie müssen das melden und Geld vordern.
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung. |
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speedster FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.10.2004 Beiträge: 43
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Verfasst am: 18.09.06, 15:09 Titel: |
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@ stgtklaus
wollen sie eine antwort auf die gestellten fragen geben oder hier unruhe stiften?
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ich habe schon mehrfach nockenwellen versendet, und es gab bisher keine probleme.
man kann es sich natürlich ganz einfach machen... dann ist immer die verpackung schuld.
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[quote] Sie sind der Kunde der Post: Sie müssen das melden und Geld vordern. [/quote]
das hat mir die post genau umgekehrt gesagt. der , der das paket erhalten hat muss die schadensmeldung machen (was eigentlich auch logisch ist).
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mir kommt es nicht gerade so vor, als ob sie ahnung von dem sachverhalt haben... |
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Redfox FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
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Verfasst am: 18.09.06, 15:30 Titel: Re: Paketinhalt gebrochen - Post spielt auf Zeit? - was tun? |
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| speedster hat folgendes geschrieben:: |
der empfänger hat eine schadensmeldung (schriftlich) bei der post gemacht.
doch seitdem ist nichts mehr von der post zu hören.
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Möglicherweise war das nicht korrekt. Laut www.(Wortsperre: Firmenname).de ( www.(Wortsperre: Firmenname).de/(Wortsperre: Firmenname)?xmlFile=3001524&lang=de_DE ) soll sich der Empfänger im Schadensfall bitte mit seinem beschädigten Paket an eine Filiale der Deutschen Post oder (Wortsperre: Firmenname) wenden. Dort wird eine Schadensfeststellung aufgenommen. Dabei wird der äußere Zustand, die Außen- und Innenverpackung sowie die Verschlussart der Sendung schriftlich festgehalten. Weiterhin wird der Inhalt der Sendung dokumentiert. Anschließend wird das Paket zur Verpackungsprüfung eingeschickt. Die Einsendung, Verpackungsprüfung und Rückmeldung nehmen circa zwei bis drei Wochen Zeit in Anspruch.
Gegen Vorlage des quittierten Einlieferungsbelegs haftet (Wortsperre: Firmenname) im Fall von Verlust oder Beschädigung Ihres Paketes für den entstandenen unmittelbaren Schaden (Wertverlust) bis maximal 500 Euro.
(Die Wortsperre bezieht sich auf den Versender der Post)
| speedster hat folgendes geschrieben:: |
ich habe schon mehrfach nockenwellen versendet, und es gab bisher keine probleme.
man kann es sich natürlich ganz einfach machen... dann ist immer die verpackung schuld. |
"Alle Sendungen müssen nach Inhalt, Art der Versendung und Umfang sicher verpackt sein. Eine unzureichende Verpackung führt im Schadenfall zum Ausschluss Ihrer Ansprüche." (Quelle: wie soeben).
(Und was eine "unzureichende Verpackung ist, entscheidet im Streitfall ein Gericht. Und dazu siehe Satz 3 meiner Fußnote) _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为 |
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speedster FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.10.2004 Beiträge: 43
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Verfasst am: 18.09.06, 18:31 Titel: |
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@ Redfox
danke schonmal für die antwort.
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evtl habe ich das etwas unklar formuliert.
also die schadensmeldung fand in der nächsten post-filiale statt. und die schadensmeldung wurde halt schriftlich festgehalten.
auf dem schriftstück steht u.a. dass der versender (also ich) informiert wird. dies geschah aber defintiv nicht.
und bei telefonischer nachfrage, wie der stand im moment ist, könnte am telefon keiner was sagen.
daher eben nun die fragen , ob man sich darüber beschweren kann wenn es "zulange" dauert.
ich dachte da an sowas wie eine schiedsstelle... oder ähnliches... |
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speedster FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.10.2004 Beiträge: 43
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Verfasst am: 20.09.06, 18:56 Titel: |
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weiss dazu keiner was??????????  |
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Morlchen25 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 28.09.2006 Beiträge: 2
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Verfasst am: 28.09.06, 12:13 Titel: |
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Der Empfänger muss den Schaden bei der nächsten Filliale melden und die Sendung zur Verpackungsprüfung freigeben.
Den Anspruch stellen müssen Sie.
Die Post meldet sich normalerweise beim Absender mit dem Heinweis auf den gemeldeten Schaden, aber dies ist kein muss und kann auch schonmal unter gehen.
Wenn der Empfänger einen Nachweis über die fristgerechte Schadenmeldung hat ist es doch wunderbar. Dann machen Sie jetzt Ihre Ansprüche geltend. Wie die Post im Zweifelsfall an den internen Bericht kommt, kann Ihnen egal sein.
Allerdings bin ich auch der Meinung, dass Knüllpapier keine adäquate Innenverpackung für schwere Nockenwellen sind. Das es bisher gut gegangen ist, muss nicht ein Zeichen für eine gute Verpackung sein, es kann ebensogut als Zeichen für den bisher besonders sanften Umgang sein. Passgenaue Styropoeinlagen fände ich eher angemessen.
Gruß
Christina |
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speedster FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.10.2004 Beiträge: 43
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Verfasst am: 18.10.06, 14:19 Titel: |
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moin,
also die post hat sich nun gemeldet.
ich habe heute die nockenwellen (zurück) erhalten.
selbstverständlich weist die post jegliche schuld von sich!!! wie hätte es anders sein können!
auf einem DIN A4 ausdruck von der post steht: Verpackung entspricht nicht den verpackungsbedingungen der agb der post....
ursache der beschädigung: aussenverpackung war für den inhalt nicht ausreichend.
innenverpackung war für den inhalt nicht ausreichend.
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der witz dabei ist, dass die post es genauso verpackt hat wie ich... auch mit knüllpapier!!!! nur der aussenkarton war nicht der selbe... ein blaues plastikteil...
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also ich denke ich werde mich mal mit den agb's auseinander setzen.
wenn ich mich nicht irre heisst es, dass ein paket einen sturz aus 80cm höhe aushalten muss (hab mal ne alte nockenwellen aus der höhe fallen lassen und der ist nichts passiert).
ich habe keine ahnung ob ich irgendwas erreichen kann.
die post ist so schlau und hat nicht mal eine adresse angegeben bei der man nachfragen kann, ganz zu schweigen von einer reklamationsstelle.
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wohin stell ich jetzt einen anspruch?
ich hab keine adresse an die ich mich wenden könnte??? |
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Stephan1 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.07.2005 Beiträge: 460
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Verfasst am: 18.10.06, 23:14 Titel: |
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Aber meinst Du denn ernsthaft, die Post hat Schuld, was hat sie denn Deiner Meinung nach falsch gemacht ?
Wegen den Anschriften würde ich sonst mal im Internet schauen. |
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porsche FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.07.2005 Beiträge: 81
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Verfasst am: 19.10.06, 02:14 Titel: |
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Tröste Dich, ich habe mir mal einen K&N bestellt und auf dem Postweg ist das Paket "verschwunden"! Selbst da haftete die Post nicht...  |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 19.10.06, 02:38 Titel: |
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| porsche hat folgendes geschrieben:: | Tröste Dich, ich habe mir mal einen K&N bestellt und auf dem Postweg ist das Paket "verschwunden"! Selbst da haftete die Post nicht...  |
Warum das denn nicht? Eindeutiger als "verschwunden" geht es bei einem versicherten Paket ja wohl nicht? |
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speedster FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.10.2004 Beiträge: 43
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Verfasst am: 20.10.06, 12:35 Titel: |
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@ Stephan1
bist du prozentual am gewinn von der post beteiligt oder warum schreibst du hier so etwas?
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ich habe gut verpackte neue nockenwellen versendet und diese kamen defekt an, was werde ich der post also vorwerfen??!!??!!
knüllpapier ist ja eine sehr waage aussage... ich habe da nicht nur 2 blätter reingelegt... das paket war richtig gestopft, da war keine luft und nichts konnte sich bewegen.
......
aber warum rechtfertige ich mich überhaupt? offtopic! also zurück zum thema:
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es ist wohl allseits bekannt, das grosse konzerne / versicherungen solche ansprüche gerne in erster instanz immer erstmal ablehnen. offtopic! also zurück zum thema:
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also was kann man in so einem fall tun?
an wen soll man sich richten?
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mal ne blöde frage: wer muss jetzt eigentlich den anspruch stellen?
ich, weil ich das paket versendet habe? oder der empfänger, weil er der besitzer ist?
(ist der käufer jetzt überhaupt der besitzer?) |
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