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Stieftochter?

 
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degli
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.10.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 04.10.06, 07:04    Titel: Stieftochter? Antworten mit Zitat

Ehepaar adoptiert eine Tochter .Wenige Jahre später verstirbt der Mann .Die Frau lernt einen neuen Mann kennen und ziehen zusammen das Kind groß. Nach 35 Jahren Zusammenleben ohne Trauschein verstirbt die Frau und vererbt ihr Haus zu je 50% an den Lebensgefährten und an die Tochter . 3 Jahre später verstirbt der Lebensgefährte und vererbt seinen Teil seiner „Tochter“ .

Nun die Frage: Ist es nach dem Erbschaftssteuergesetz seine Stieftochter und sie hat somit einen Steuerfreibetrag von 205.000,- ???????????

Und die zweite Frage: Der Lebensgefährte hat nach dem Tod der Mutter (ca.3 Jahre später)
noch keine Erbschaftssteuer gezahlt. Kann die „Tochter“ vom Finanzamt hierzu verdonnert werden ????


Danke im Voraus
Degli
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 04.10.06, 08:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

auch wenn die Tochter landläufig im Sprachgebrauch Stieftochter genannt wird, nach dem Gesetz ist es meines Erachtens nach keine.

Voraussetzung hierfür ist nach § 1590 BGB , dass der Erblasser und die Erblasserin miteinander verheiratet gewesen wären.

Somit liegt aber in diesem Fall keine "Schwägerschaft" vor.

Der Tochter dürfte demnach nur ein Freibetrag von 5.200 € zustehen, der Steuersatz richtet sich dann nach dieser Tabelle.

Ich bin aber ausdrücklich kein BGB-Spezialist.

Zur zweiten Frage:
Wenn die "Tochter" Erbin ist, erbt sie nicht nur das Vermögen, sondern auch die Schulden und damit auch die Steuerschulden.

Diese dürften aber nach § 10 ErbStG Nachlassverbindlichkeiten darstellen und damit die Erbschaftsteuer entsprechend mindern.

Gruß

der Petz
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