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Ehepaar adoptiert eine Tochter .Wenige Jahre später verstirbt der Mann .Die Frau lernt einen neuen Mann kennen und ziehen zusammen das Kind groß. Nach 35 Jahren Zusammenleben ohne Trauschein verstirbt die Frau und vererbt ihr Haus zu je 50% an den Lebensgefährten und an die Tochter . 3 Jahre später verstirbt der Lebensgefährte und vererbt seinen Teil seiner „Tochter“ .
Nun die Frage: Ist es nach dem Erbschaftssteuergesetz seine Stieftochter und sie hat somit einen Steuerfreibetrag von 205.000,- ???????????
Und die zweite Frage: Der Lebensgefährte hat nach dem Tod der Mutter (ca.3 Jahre später)
noch keine Erbschaftssteuer gezahlt. Kann die „Tochter“ vom Finanzamt hierzu verdonnert werden ????
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