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kostenpfl. Einträge in Webkatalog - was, wenn er schließt?

 
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Hermi*m
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.12.2005
Beiträge: 34
Wohnort: Freiburg

BeitragVerfasst am: 03.10.06, 14:00    Titel: kostenpfl. Einträge in Webkatalog - was, wenn er schließt? Antworten mit Zitat

Hallo,

angenommen, ein Anbieter von Webkatalogen oder vergleichbaren Services verlangt für den zeitlich unbegrenzten Eintrag ("bis auf Weiteres") in seine Kataloge Geld.
Da finden sich auch einige Kunden, die sich eintragen lassen, dafür zahlen, doch irgendwann wirds dem Anbieter einfach zu viel mit den Katalogen, er hat keine Lust mehr und schließt sein Onlineangebot.

Können die Kunden irgendwelche Erstattungsansprüche stellen?

Gruß Hermi
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Lessli
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Anmeldungsdatum: 08.02.2005
Beiträge: 371
Wohnort: meist unterm Tisch

BeitragVerfasst am: 03.10.06, 14:05    Titel: Antworten mit Zitat

Dazu wären die AGB und der Vertragsinhalt interessant und wofür man im Datail bezahlt hat.
_________________

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Hermi*m
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Anmeldungsdatum: 25.12.2005
Beiträge: 34
Wohnort: Freiburg

BeitragVerfasst am: 03.10.06, 23:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hm ok, sagen wir mal, es gibt keine AGB auf der Seite, sondern nur die Erklärung:

"Hier können Sie sich eintragen... Ihr Eintrag wird veröffentlicht, sobald Sie den Betrag von x Euro bezahlt haben."
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Lessli
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Anmeldungsdatum: 08.02.2005
Beiträge: 371
Wohnort: meist unterm Tisch

BeitragVerfasst am: 04.10.06, 05:51    Titel: Antworten mit Zitat

Dann hat der Anbieter doch seine Leistung erbracht, wenn der Eintrag erfolgte.

Aus Ihren Angaben heraus konnte ich nicht lesen, dass der Anbieter eine Dauer des Eintrages zugesichert hat?


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>>>>>>> Idee Ich bitte auch um Antwort Pfeil Meine Frage Frage <<<<<<<
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Hermi*m
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.12.2005
Beiträge: 34
Wohnort: Freiburg

BeitragVerfasst am: 06.10.06, 12:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

nein, der Anbieter sichert weder eine Mindestdauer noch eine Erstattung von Eintragsgebühren zu. Gibt es da irgendeine gesetzliche Regelung, die in Kraft tritt, so lang nichts individuell festgesetzt wird oder kann man an dieser Stelle ganz klar sagen:

Solange keine Mindestlaufzeit und keine Ansprüche festgesetzt wurden, kann der Anbieter seinen Katalog jederzeit schließen und der zahlende Kunde hat keine Ansprüche auf Erstattung irgendwelcher Beträge?

Gruß Hermi
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