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Verfasst am: 03.10.06, 14:00 Titel: kostenpfl. Einträge in Webkatalog - was, wenn er schließt?
Hallo,
angenommen, ein Anbieter von Webkatalogen oder vergleichbaren Services verlangt für den zeitlich unbegrenzten Eintrag ("bis auf Weiteres") in seine Kataloge Geld.
Da finden sich auch einige Kunden, die sich eintragen lassen, dafür zahlen, doch irgendwann wirds dem Anbieter einfach zu viel mit den Katalogen, er hat keine Lust mehr und schließt sein Onlineangebot.
Können die Kunden irgendwelche Erstattungsansprüche stellen?
Anmeldungsdatum: 08.02.2005 Beiträge: 371 Wohnort: meist unterm Tisch
Verfasst am: 03.10.06, 14:05 Titel:
Dazu wären die AGB und der Vertragsinhalt interessant und wofür man im Datail bezahlt hat. _________________
Antwort
- erfolgt ohne Rechtskenntnisse
- erfolgt als Privatperson
- gibt nur meine Meinung wieder
- ist unverbindlich
Anmeldungsdatum: 08.02.2005 Beiträge: 371 Wohnort: meist unterm Tisch
Verfasst am: 04.10.06, 05:51 Titel:
Dann hat der Anbieter doch seine Leistung erbracht, wenn der Eintrag erfolgte.
Aus Ihren Angaben heraus konnte ich nicht lesen, dass der Anbieter eine Dauer des Eintrages zugesichert hat?
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>>>>>>> Ich bitte auch um Antwort Meine Frage <<<<<<<
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Antwort
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- ist unverbindlich
nein, der Anbieter sichert weder eine Mindestdauer noch eine Erstattung von Eintragsgebühren zu. Gibt es da irgendeine gesetzliche Regelung, die in Kraft tritt, so lang nichts individuell festgesetzt wird oder kann man an dieser Stelle ganz klar sagen:
Solange keine Mindestlaufzeit und keine Ansprüche festgesetzt wurden, kann der Anbieter seinen Katalog jederzeit schließen und der zahlende Kunde hat keine Ansprüche auf Erstattung irgendwelcher Beträge?
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