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Verfasst am: 02.10.06, 17:42 Titel: Leitungswasseraustritt aus Außenanschluss
Nehmen wir mal an:
Jemand vergisst, seinen Gartenwasseranschluss (der ans Hausnetz angeschlossen ist) zu schließen.
Über Nacht springt dann der Schlauch von der Kupplung (Überdruck, da die Spritzpistole am anderen Ende des Schlauches geschlossen ist)) und das Wasser läuft unglücklicherweise über den Kellerlichtschacht in den Keller.
Beschädigt werden diverse Möbel, aber auch Fliesen, Wände usw - also ist sowohl die Hausrat- als auch die Wohngebäudeversicherung betroffen.
Ist es richtig, dass die ein bestimmungswidriger Austritt von Leitungswasser ist und somit die Schäden über die o. g. Sparten abzurechnen sind?
Und 2.)
Wie seht das aus, wenn der Schlauch platzt und das Wasser dann in den Keller gelangt?
Bin ja mal gespannt
Gruß
WoKa _________________ wer lesen kann, ist klar im vorteil
es ist im ersten Fall davon auszugehen das der versicherte Tatbestand des bestimmungswidrig=ohne Wollen und Wissen des Versicherten aus Leitungen oder fest verbundenen Einrichtungen zur Wasserversorgung Leitungswasser ausgetreten ist.
Demnach sind die jeweiligen Hausrat- bzw. Gebäude-Lw-VR für die eingetretenden Schäden zuständig.
Platzt der Gartenschlauch tritt auch bestimmungswidrig Leitungswasser aus, es ist aber vom jeweiligen Bedingungswerk bzw. Deckungsumfang abhängig, ob nämlich der Schlauch als Leitung angesehen wird, ob Versicherungsschutz besteht. Oft sind nur Spül- und Waschmaschinenschläuche mitversichert. _________________ MfG,
Duisburger
es kann allerdings als grob fahrlässig angesehen werden, die wasserzufuhr nicht abzustellen... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
...es ist aber vom jeweiligen Bedingungswerk bzw. Deckungsumfang abhängig, ob nämlich der Schlauch als Leitung angesehen wird, ob Versicherungsschutz besteht. Oft sind nur Spül- und Waschmaschinenschläuche mitversichert.
Aber doch nur was den Ersatz des Gartenschlauches an sich betrifft... Fakt ist ja, dass das Wasser durch den Schlauch aus einer Leitung kam. Der Wassersaustritt müsste meiner Meinung nach also auf jeden Fall versichert sein...
Grüßle Dookie! _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
...es ist aber vom jeweiligen Bedingungswerk bzw. Deckungsumfang abhängig, ob nämlich der Schlauch als Leitung angesehen wird, ob Versicherungsschutz besteht. Oft sind nur Spül- und Waschmaschinenschläuche mitversichert.
Aber doch nur was den Ersatz des Gartenschlauches an sich betrifft... Fakt ist ja, dass das Wasser durch den Schlauch aus einer Leitung kam. Der Wassersaustritt müsste meiner Meinung nach also auf jeden Fall versichert sein...
Grüßle Dookie!
Sorry, aber ich dachte das hätte ich vorher klar gestellt:
Duisburger hat folgendes geschrieben::
es ist im ersten Fall davon auszugehen das der versicherte Tatbestand des bestimmungswidrig=ohne Wollen und Wissen des Versicherten aus Leitungen oder fest verbundenen Einrichtungen zur Wasserversorgung Leitungswasser ausgetreten ist.
Die Betonung liegt hier auf ...oder fest verbundenen Einrichtungen.... Der Gartenschlauch ist im Leben keine fest verbundene Einrichtung, die Wasch- oder Spülmaschine durch den Zulauf-Schlauch dagegen sehr wohl. Aber der Zulauf-Schlauch ist bei einem Defekt nun einmal kein Rohrbruch. Daher die Haftungserweiterung in aktuellen Bedingungswerken. _________________ MfG,
Duisburger
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