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Für eine geschenkte unbelastete Eigentumswohnung kann die Tochter keine EHZ bekommen, da keine Anschaffungskosten vorhanden sind. Da ab 2006 die EHZ entfallen ist, gibt es jedoch schon aus diesem Grund keine EHZ mehr, auch nicht in irgendeiner erdachten Weise als Folgeobjekt oder sowas.
Anders ist es, wenn die Wohnung noch mit Hypotheken usw. belastet ist.
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