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recht.de :: Thema anzeigen - Umzugskostenpauschale bei Umzug des doppelten Haushaltes?
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Umzugskostenpauschale bei Umzug des doppelten Haushaltes?

 
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Der Fremde
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.03.2006
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 04.10.06, 17:38    Titel: Umzugskostenpauschale bei Umzug des doppelten Haushaltes? Antworten mit Zitat

Soldat A ist verheiratet und wohnt mit seiner Ehefrau in einer anerkannten Wohnung in Musterstadt!

Seinen Dienst verrichtet er aber in Musterdorf! Dort wohnt er in der Kaserne und rechnet alles als Doppelte Haushaltsführung ab!

Nun muß Soldat A seinen Dienst in Mustercity machen. Dort wohnt er ebenfalls in einer dienstlichen Unterkunft und auch hier wird er eine neue Doppelte Haushaltsführung beginnen.

Kann Soldat A auch einfach die Umzugskostenpauschale von 561€ (für Singlehaushalte) ansetzen für die Verbringung seiner Habseliglkeiten von Musterdorf nach Mustercity?

Gruß

Der Fremde
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oerdiz
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Anmeldungsdatum: 21.08.2005
Beiträge: 1568

BeitragVerfasst am: 04.10.06, 21:19    Titel: Antworten mit Zitat

Pauschalierung nicht möglich, es können nur die tatsächlichen Kosten angesetzt werden.
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Der Fremde
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.03.2006
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 04.10.06, 21:34    Titel: Antworten mit Zitat

Warum nicht? Warum gibt es dann diese Pauschale?

Gruß

Manuel
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oerdiz
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 21.08.2005
Beiträge: 1568

BeitragVerfasst am: 04.10.06, 22:46    Titel: Antworten mit Zitat

Die Pauschale gibt es bei Umzugskosten, jedoch nicht bei Umzugskosten bei Verlegung der die doppelte Haushaltsführung begründeten Zweiwohnung.

R 43 (10) Lohnsteuerrichtlinien 2005

Da eine Direktverlinkung mit den LStR nicht möglich ist, bitte diesen Umweg nehmen
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 05.10.06, 04:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

zudem kann Mustersoldat A mit seiner Versetzungsverfügung zur Truppenverwaltung des neuen Standorts gehen und bekommt dort eventuelle Umzugsauslagen erstattet.

Mehr als die reinen Fahrtkosten dürften es bei dieser Konstellation auch nicht sein.

Gruß

der Petz
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Der Fremde
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.03.2006
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 05.10.06, 06:55    Titel: Antworten mit Zitat

Mustersoldat A will aber gar keine Erstattung da er Trennungsgeldempfänger ist!

Gruß

Manuel
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 05.10.06, 07:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wieso gibt es kein Trennungsgeld mehr, wenn er von Standort A nach Standort B verlegt wurde und die Umzugskosten erstattet wurden?

Kann man überhaupt auf die Umzugskosten verzichten?

Ich denke nicht.

Bin schon vor längerer Zeit aus dem Verein ausgetreten und nicht mehr auf dem Laufenden.....
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Der Fremde
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.03.2006
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 05.10.06, 08:05    Titel: Antworten mit Zitat

Entweder gibt es die Umzugskosten oder Trennungsgeld. Beides gibt es nicht!

Da Soldat A nur 18Monate in Mustercity dienen muß, ist die soganannte UKV (Umzugskostenvergütung) eh nicht zugesagt worden. Soldat A kann aber auf das Trennungsgeld verzichten und die UKV beantragen.

Macht aber wenig Sinn, da Soldat A nicht wirklich interressiert ist nach Mustercity zu ziehen.

Gruß

Manuel
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