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VVG - Zahlung einer Versicherung, trotz ausstehender Zahlung

 
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Anmeldungsdatum: 04.10.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 04.10.06, 10:36    Titel: VVG - Zahlung einer Versicherung, trotz ausstehender Zahlung Antworten mit Zitat

Geschätztes Forum,

mir stellt sich bezüglich der Kostenübernahme einer Versicherung trotz ausstehender Zahlung von Folgeprämien folgende Frage:

Ein Mieter kann mangels liquider Masse seine Folgeprämien bei einer Versicherung nicht mehr zahlen. Erst jetzt entdeckt er einen Wasserschaden am Parkett, der offensichtlich noch aus der Zeit stammt, in der er fristgerecht seine Folgeprämien zahlte.
Gemäß § 33 VVG meldet er den Schaden unverzüglich seiner Versicherung.
Die Versicherung ihrerseits beruft sich auf den § 39 VVG Abs. 1 und 2 mit der Begründung: Zahlung der Folgeprämie erfolgte nicht innerhalb, der schriftlich erteilten Zahlungsfrist, deshalb keine Versicherungsleistung.
Kann der Mieter trotzdem irgendwelche Ansprüche gegen die Versicherung durchsetzen.

Schon vorab vielen Dank für Ihre Mühe.


Mit freundlichen Grüßen


Florian Staiger
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 04.10.06, 11:10    Titel: Antworten mit Zitat

nunja, der versicherte müßte beweisen (!) daß der schaden noch innerhalb der versicherten zeit eingetreten ist.
_________________
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Cassidy
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.06.2006
Beiträge: 169

BeitragVerfasst am: 04.10.06, 22:46    Titel: Antworten mit Zitat

Wer ist der Eigentümer des Parketts? Doch wohl eher der Vermieter, oder?

Sprechen wir hier von der Gebäude-, der Hausrat- oder der Privathaftlicht-Versicherung (Mietsachschäden)?
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Duisburger
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 05.10.06, 18:24    Titel: Antworten mit Zitat

Cassidy hat folgendes geschrieben::
Wer ist der Eigentümer des Parketts? Doch wohl eher der Vermieter, oder?

Sprechen wir hier von der Gebäude-, der Hausrat- oder der Privathaftlicht-Versicherung (Mietsachschäden)?


*klugscheißmodus an*
Der Mieter zahlt doch nicht direkt die Gebäude-Versicherung. Erst durch die Umlage der Nebenkosten.
Und der Gebäude-VR wird niemals gegenüber einem Mieter eine Mahnung oder Ablehnung der Schadeneintrittspflicht aussprechen. Zwischen den beiden besteht doch kein Vertragsverhältnis.

Es kann sich hier nur um die Hausrat- oder PH-V des Mieters handeln
*klugscheißmodus aus*
_________________
MfG,
Duisburger

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Cassidy
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.06.2006
Beiträge: 169

BeitragVerfasst am: 05.10.06, 21:43    Titel: Antworten mit Zitat

Das stimmt natürlich, Duisburger! Verlegen

Eigentümer des Parketts dürfte trotzdem der Hauseigentümer sein, also geht es wohl nur noch um die PHV.
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