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nachbarschaftshilfe+haftpflicht

 
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peterosthh
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.10.2006
Beiträge: 1
Wohnort: hamburg

BeitragVerfasst am: 04.10.06, 13:15    Titel: nachbarschaftshilfe+haftpflicht Antworten mit Zitat

guten tag miteinander! habe mich in diesem forum angemeldet um mal eine frage zu klären, die mich seit samstag beschäftigt.

wenn beim bau einer doppelhaushälfte die einzige eigenleistung das streichen das dachüberstandes ist und jeder eigentümer auf seiner seite arbeitet wie verhält es sich haftpflichtrechtlich wenn:

eigentümer a) auf der giebelseite des nachbarn schaut wie er gewisse probleme gelöst hat und farbe holen möchte die auf dem (von fachleuten hergestellten) gerüst steht. diese aber beim aufheben entgleitet herabfällt, wobei die nagelneu geklinkerte hauswand mit einigen farb klecksern eingesaut wird.

versuche die farbe zu lösen zeigen keinen erfolg und die frage ist dann: ist das ein klarer haftpflichtschaden den eigentümer a ohne probleme anzeigen kann oder wird die versicherung versuchen (ja, bin immer misstrauisch versicherungen gegenüber!!!) a oder seinem nachbarn unterzujubeln daß a) er fahrlässig gehandelt hat indem er a auf das gerüst liess, oder b) a fahrlässig handelte indem er hinaufstieg? oder ist dieses ein glasklarer fall, damit man eine profi-firma beauftragen kann diese flecken zu entfernen???

wäre über eine detaillierte antwort mehr als dankbar!

mit nettem gruss

p.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 04.10.06, 16:29    Titel: Antworten mit Zitat

der schaden des nachbarn wird problemlos über eine entsprechende haftpflichtversicherung des schadenverursachers abgewickelt.

natürlich nur der fremdschaden (also des nachbarn). sollte die seite des versicherungsnehmers auch betroffen sein, so werden diese kosten nicht übernommen. diesen schaden kann man nicht versichern.

kostenübernahme, bzw. die beauftragung einer spezialfirma, sollte man aber in jedemfall erstmal mit dem versicherer klären.
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 04.10.06, 17:34    Titel: Antworten mit Zitat

kleine Präzisierung:

talla schreibt, der Schädiger sollte eine "entsprechende Haftpflichtversicherung" haben. Als eine solche entsprechende Haftpflichtversicherung müsste in diesem Fall eine ganz normale Privathaftpflichtvers. ausreichen.

Peterosthh befürchtet, die Versicherung könnte "Fahrlässigkeit" beim Schadenverursacher unterstellen. Klar, das war fahrlässig. Muss auch so sein. Denn sonst würde ja kein Schadenersatzanspruch des Geschädigten bestehen (Vorsatz lassen wir mal ganz außen vor): Der Schadenverursacher haftet grundsätzlich nur für schuldhaft verursachte Schäden, darunter fällt eben der Vorsatz und die Fahrlässigkeit. Ohne Vershculden kein Schadenersatzanspruch.
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Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Cassidy
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.06.2006
Beiträge: 169

BeitragVerfasst am: 04.10.06, 22:41    Titel: Antworten mit Zitat

Was hat das mit "Nachbarschaftshilfe" zu tun?
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 05.10.06, 10:32    Titel: Antworten mit Zitat

ich hab absichtlich "entsprechende" haftpflichtversicherung geschrieben.

i.d.r. dürfte eine private haftpflichtversicherung ausreichen.
sofern aber ggf. teile des hauses durch den schadenverursacher weitervermietet werden oder auch eine gewerbliche nutuzng erfolgt, wäre eine haus- und grundbesitzerhaftpflicht die richtige adresse....
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