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Fax gültig vor Gericht?

 
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sandra8988
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 05.10.06, 15:53    Titel: Fax gültig vor Gericht? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

mich würde brennend interessieren, ob ein unterschriebenes Fax als Dokument vor Gericht verwendet werden kann, wenn darin steht A zahlt B den Betrag von z.B. 1,- Euro und alle anderen Pflichten die in einem Vertrag mit C abgeschlossen wurden, für B hinfällig sind und A alles übernimmt.

Vielen Dank schonmal an denjenigen der sich für meine Frage Zeit nimmt.

Gruß
Sandra
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 05.10.06, 17:21    Titel: Antworten mit Zitat

Vor Gericht verwertet und bewertet ein Richter alles was Sie vorbringen.

Wenn A jedoch bestreitet das gesendet zu haben müss B das beweisen.

Klaus
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Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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Lessli
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Anmeldungsdatum: 08.02.2005
Beiträge: 371
Wohnort: meist unterm Tisch

BeitragVerfasst am: 05.10.06, 17:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ich vermute, dass ein Fax hier nicht reicht. Vielleicht geht es hier um eine Pflichtenübernahme. ggf. ist eine Pflichtenübernahme durch Vertrag erfoderlich.

Ich könnte mir vorstellen, dass dies nur persönlich unter Vorlage der personalien machbar ist. Vielleicht müssen da auch alle 3 "Parteien" anwesend sein und dem "Vertrag" durch Unterschrift vor Ort zustimmen?



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sandra8988
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 05.10.06, 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

Normal steht doch aber bei jedem Fax die Nummer mit auf dem Blatt.
Und wie oben erwähnt wäre das ein Fax wo beide Parteien eine Einigung getroffen haben und beide auch ihre Unterschrift drunter gesetzt haben. Eine Unterschrift wäre doch der beste Beweis das A darin eingewilligt hat. EDIT: Muss A also beweisen das Fax nicht unterschrieben zu haben.
Gehen wir mal davon aus, es ist eine Pflichtübernahme. Da sich beide Parteien aber darauf geeinigt haben, das A die Pflichten übernimmt, kann A gegen das Fax doch normal nichts entgegenhalten.

Also das meine Sicht der Dinge. Berichtigt mich falls ich falsch liege Mit den Augen rollen

Gruß
Sandra
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Lessli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.02.2005
Beiträge: 371
Wohnort: meist unterm Tisch

BeitragVerfasst am: 05.10.06, 18:11    Titel: Antworten mit Zitat

Man kann jede gewünschte Buchstaben/Zeichenkombination an einem Fax einstellen. Somit spielt die Absenderkennung eigentlich keine Rolle.

[ganz genau genommen]
Und, woher soll der Empfänger wissen,. dass die Unterschriften korrekt sind und faglich, ob C damit einverstanden ist.
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sandra8988
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 05.10.06, 19:14    Titel: Antworten mit Zitat

Lassen wir C mal aus dem Spiel. Sagen wir es geht jetzt nur noch um A und B.

B möchte von A nur das was in dem Fax vereinbart wurde. Eine Unterschrift ist doch für jede Person speziell feststellbar. B kannte die Unterschrift und weiss wie A unterschreibt, nur der Richter ja nicht.
A antwortet z.B. auch mit einem Brief, das A nur einen Teil bezahlt, weil noch andere Mittel verwendet werden mussten und deswegen nicht der volle Betrag bezahlt wird. Der Antwortbrief dient doch dann auch gleich als Zustimmung, das was vereinbart wurde oder?

Vielen Dank Lessli, das Sie sich die Zeit für mich nehmen. Smilie

Gruß
Sandra
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