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Verfasst am: 30.09.06, 17:34 Titel: mal wieder: nacherfüllung, rücktritt vom kaufvertrag...
hallo zusammen,
wie sieht denn die rechtslage im folgenden, fiktiven fall aus:
ein kunde kauft von einem einzelhändler (online) einen gegenstand und gleichzeitig ganz bestimmtes, nur dazu passendes zubehör dazu. beispielsweise einen mixer und als zubehör einen speziellen zerkleinerungsaufsatz dazu.
der mixer wird ferhlerhaft geliefert, der fehler stellt sich bei der inbetriebnahme mit dem zubehör heraus - das zubehör wurde also 1x benutzt. fehler liegt aber definitiv am mixer und nicht am zubehör.
nach aufforderung durch den kunden (innerhalb 14 tagen) versucht der händler zwei mal nachzuerfüllen: im ersten versuch repariert er den mixer, fehler bleibt. im zweiten versuch wird ein neugerät geliefert, das allerdings den gleichen fehler aufweist...
der kunde tritt vom kaufvertrag zurück und schickt mixer nebst zubehör zurück an den händler. bis hierhin ja korrekt gelaufen!?
muss dann der händler den vollen kaufpreis erstatten oder kann er eine 'gebühr' für die nutzung des zubehörs einbehalten oder gar den kunden zwingen, das (ohne den mixer nutzlose) zubehör zu behalten?
was ist im gegenzug mit den portokosten des kunden für die zweimalige, erfolglose nacherfüllung und die rücksendung?
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