Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Zahlung trotz nicht erfolgreicher Reparatur?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Zahlung trotz nicht erfolgreicher Reparatur?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
netflyer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.09.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 12.10.06, 22:15    Titel: Zahlung trotz nicht erfolgreicher Reparatur? Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich habe mal eine allgemeine Frage. Und zwar: Gesetzt den Fall, eine Privatperson vergibt an einen Gewerbetreibenden (z.B. Elektrobetrieb) einen Reparaturauftrag eines Elektrogerätes mit den Vereinbarungen: "Auftragnehmer (Gewerbebetrieb) erhält keine Anfahrtkosten, Zahlung erfolgt nach erfolgreicher Reparatur." Der Auftrag wird fernmündlich oder per Internet erteilt.

Ok, und nehmen wir an,der Gewerbetreibende stellt dann vor Ort fest, dass ein Ersatzteil erforderlich ist,welches er besorgen müsse. Einige Tage später stellt er fest, dass der Hersteller des Elektrogerätes dieses Ersatzteil nicht mehr besorgen kann und somit das Elektrogerät irreparabel ist.

So, und nun die allgemeine Frage: Ist bei einem in geschilderter Weise zustande gekommener Werkvertrag ein Entgelt zu entrichten? Oder bewirkt die Passage "Zahlung erfolgt nach erfolgreicher Reparatur", dass unabhängig, ob der Auftragnehmer die nicht erfolgreich durchgeführte nicht zu verantworten hat, dass eine Zahlung nicht zu erfolgen hat?

Ich danke für Antworten! Sehr glücklich
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 12.10.06, 23:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
die Privatperson ist nach § 631 (1) BGB zur Zahlung der Vegütung verpflichtet, wenn ein Werkvertrag zustande kommt und gültig ist. Der Vertrag ist aber nicht gültig, weil der Unternehmer die Leistung nicht erbringen kann. Die Tatsache, dass er dafür nicht verantwortlich ist, befreit ihn zwar von seiner Verpflichtung (§ 275). Aber ich habe nicht gefunden, dass dem Unternehmer in diesem Fall ein Entgelt zustehen würde.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.