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Hallo!
A hat vor ein paar Wochen sein Fahrrad in der Berliner City neben ein Fahrrad von Firma A [Wortsperre:Firmenname] abgestellt um danach Einkaufen zu gehen. Als er wieder zurück kam, musste er feststellen, dass dieses Fahrrad gegen sein Rad gefallen war und es beschädigte. Es entstand ein Sachschaden von ca-30-40€.
Firma A [Wortsperre:Firmenname] ist ein Unternehmen der Firma B [Wortsperre:Firmenname], welche in deutschen Großstädten Fahrräder verleiht. Spezialräder mit Computer und Wegfahrsperre können genutzt werden indem man eine Pin-Nr. auf einer Tastatur eingibt , wobei die Wegfahrsperre entriegelt wird und man sich mit dem Rad uneingeschränkt im Stadtgebiet bewegen kann. Möchte man das Fahrrad nicht mehr nutzen, ruft man eine auf dem Rad befindliche Tel-Nr. an, nennt den Abstellort und die Wegfahrsperre wird an Ort und Stelle aktiviert.
Den Schaden meldete A bei dem o.g. Unternehmen.
Jetzt bekam A von der XY-Versicherung die Mitteilung, dass sie alle Ansprüche ablehnen, weil allein die Tatsache das die Firma B [Wortsperre:Firmenname] Eigentümer der Fahrräder nicht ausreicht ein Verschulden zu begründen.
Nach meiner Meinung muß die Firma B [Wortsperre:Firmenname] dafür Sorge tragen das die Fahrräder so abgestellt werden, dass Schäden vermieden werden. Sollte das nicht möglich sein müssen sie für entstandene Schäden aufkommen – Eigentum verpflichtet.
Wer hat ähnliches erfahren, gibt es irgendwelche Urteile, wer weiß wie A seine Ansprüche geltend machen kann?
A schlägt mit einem baseballschläger der firma X ein fenster eines autos ein.
muß nun A die kaputte scheibe bezahlen, oder die frima X?
natürlich kann die firma X nichts dafür, wenn A sowas macht...A haftet.
und genauso verhält es sich in der fragestellung. wenn "irgendjemand" zu doof ist, das rad der firma B richtig abzustellen, kann die firma B nichts dafür. dementsprechend haftet firma B auch nicht, sondern nur der "absteller" des rades. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Nach meiner Meinung muß die Firma B [Wortsperre:Firmenname] dafür Sorge tragen das die Fahrräder so abgestellt werden, dass Schäden vermieden werden. Sollte das nicht möglich sein müssen sie für entstandene Schäden aufkommen – Eigentum verpflichtet.
Diese Aussage "Eigentum verpflichtet" (bezogen auf das Grundgesetz) gehört in einen anderen Kontext: Sie dürfen Ihr Eigentum nicht gegen die Belange der Allgemeinheit einsetzen. Ein Beispiel: Sie besitzen oder kaufen von Ihrem Geld einen ganzen Straßenzug an Mietwohnungsblöcken und lassen diese anschliessend absichtlich leerstehen und verfallen, um den Mietwohnungsmarkt der betreffenden Stadt zu beeinflussen.
In Ihrem Fall müssten Sie Ihre Ansprüche gegen den Mieter des Fahrrades richten. Diesem müssten Sie zudem ein konkretes persönliches Verschulden an dem Schaden nachweisen. Bei einem Sachschaden von 30 - 40 Euro sollten Sie diesen Vorfall meiner Meinung nach besser einfach vergessen.
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