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Verfasst am: 05.10.06, 14:17 Titel: Kündigung eines Vertrages
Hallo,
Im Fall A hat sich Frau X zu einem Lehrgang angemeldet. Leider hatte ihr Auto 5 Tage vor Lehrgangsbeginn einen Defekt, der nicht bis zum Beginn repariert worden war. Frau X hat sofort bei der Schule, die 180 km entfernt ist, per e-mail gekündigt. Frau X nahm an, dass sich die Sache erledigt hatte. Nun bekam Sie aber eine Mahnung von der Schule und verweigerte die Zahlung, da sie ja nicht am Lehrgang teilgenommen hatte. Das ganze ging wegen 126,- € vor Gericht und die Schule bekam Recht. Frau X hätte sich für 1 Tag ein Auto leihen sollen. Die Kündigung vorher sei nicht relevant. Zudem soll Frau X auch noch Anwaltskosten von über 87,- € zahlen + Gerichtskosten. Hat es für Frau X Sinn, hier Einspruch einzulegen? Falls ja, welche Paragrphen gäbe es hierzu?
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