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Verfasst am: 05.10.06, 09:10 Titel: Garantie bei B-Ware
Guten Morgen,
mich interessiert folgendes: Mal angenommen, ein Gerät wurde als B-Ware verkauft, aber mit zwei Jahren Garantie. Nun behauptet der Händler nach einem Jahr, dass die Garantie abgelaufen sei. Allerdings steht nirgendwo, nicht auf der Rechnung oder auf einem anderen Dokument, etwas von einem Jahr Garantie oder B-Ware.
Was ist nun gültig? Das Angebot, das auch falsch gewesen sein könnte, oder die Rechnung, auf der keine Angaben zur Garantie stehen? Müsste dann die gesetzliche Gewährleistungszeit von zwei Jahren gelten?
Wenn sie nichts schriftliches haben, können sie die Garantie schlecht beweisen.
Gewährleistung von 2 Jahren haben sie immer (falls es keine Gebrauchtware war), aber die Beweislast kehrt sich nach 6 Monaten um, d.h. sie müssen beweisen, daß der Mangel schon beim Kauf vorhanden war.
Anmeldungsdatum: 08.02.2005 Beiträge: 371 Wohnort: meist unterm Tisch
Verfasst am: 05.10.06, 16:20 Titel:
Viele namhafte Hersteller gewähren auf Ihre Produkte eine Herstellergarantie, manchmal weit mehr als 2 Jahre. Sollte das Gerät von einem solchen Hersteller stammen, hätten der Käufer aus meiner Sicht noch einen Grantieanspruch, wenn aus der Rechnung nicht hervorgeht, dass es sich um einene B-Ware mit anderer Herstellergarantie handelt. Ohne Kaufbeleg natürlich weder Grantie noch Gewährleistung. Wobei auch das nicht bei jedem hersteller so ist. Es gibt auch Hersteller, die anhand der Gerätenummer das Produktionsdatum haben und danach bereits Ansprüche gewähren.
Die Hersteller können Art, Bedinugen und Umfang der freiwiligen Garantie selbst festlegen. Dies wäre in den Garantiebedingungen nachzulesen.
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>>>>>>> Ich bitte auch um Antwort Meine Frage <<<<<<<
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Antwort
- erfolgt ohne Rechtskenntnisse
- erfolgt als Privatperson
- gibt nur meine Meinung wieder
- ist unverbindlich
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