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Garantie bei B-Ware

 
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Cuchulainn
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.04.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 05.10.06, 09:10    Titel: Garantie bei B-Ware Antworten mit Zitat

Guten Morgen,

mich interessiert folgendes: Mal angenommen, ein Gerät wurde als B-Ware verkauft, aber mit zwei Jahren Garantie. Nun behauptet der Händler nach einem Jahr, dass die Garantie abgelaufen sei. Allerdings steht nirgendwo, nicht auf der Rechnung oder auf einem anderen Dokument, etwas von einem Jahr Garantie oder B-Ware.
Was ist nun gültig? Das Angebot, das auch falsch gewesen sein könnte, oder die Rechnung, auf der keine Angaben zur Garantie stehen? Müsste dann die gesetzliche Gewährleistungszeit von zwei Jahren gelten?

Schon mal vielen Dank im Voraus.
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 05.10.06, 09:21    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn sie nichts schriftliches haben, können sie die Garantie schlecht beweisen.
Gewährleistung von 2 Jahren haben sie immer (falls es keine Gebrauchtware war), aber die Beweislast kehrt sich nach 6 Monaten um, d.h. sie müssen beweisen, daß der Mangel schon beim Kauf vorhanden war.
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Lessli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.02.2005
Beiträge: 371
Wohnort: meist unterm Tisch

BeitragVerfasst am: 05.10.06, 16:20    Titel: Antworten mit Zitat

Viele namhafte Hersteller gewähren auf Ihre Produkte eine Herstellergarantie, manchmal weit mehr als 2 Jahre. Sollte das Gerät von einem solchen Hersteller stammen, hätten der Käufer aus meiner Sicht noch einen Grantieanspruch, wenn aus der Rechnung nicht hervorgeht, dass es sich um einene B-Ware mit anderer Herstellergarantie handelt. Ohne Kaufbeleg natürlich weder Grantie noch Gewährleistung. Wobei auch das nicht bei jedem hersteller so ist. Es gibt auch Hersteller, die anhand der Gerätenummer das Produktionsdatum haben und danach bereits Ansprüche gewähren.

Die Hersteller können Art, Bedinugen und Umfang der freiwiligen Garantie selbst festlegen. Dies wäre in den Garantiebedingungen nachzulesen.


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