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ownedbyme
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Anmeldungsdatum: 04.10.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 04.10.06, 18:59    Titel: Hilfe!!! Antworten mit Zitat

Also ich brauch mal eure hilfe...
also ich habe da an so einem lebensprognose-test teilgenommen....und natürlich übersehn das GANZ weit unten GANZ klein stand das ich 60 euro bezahlen muss...
ja un jetz hab ich auch schon die mahnung bekommen..ich weiß net genau was ich machen soll den habe mal im fernsehen gesehn das das strafbar ist was die machen..aber irgendwie kriegt man schon schiss wenn die dir da nen anwalt aufn hals hetzen wollen..ja un deswegen wollte ich euch mal fragen was ich jetz machen soll..?
bin übrigens erst 15..

joa hier ma das was ich von denen bekommen habe !



Sehr geehrte Damen und Herren,

bei der Anmeldung muss das korrekte Geburtsdatum angegeben werden. Nach
Ihren
Angaben handelt es sich bei dem Ihrem eingegebenen Geburtsdatum nicht
um den
Tag, an dem Sie tatsächlich Geburtstag haben. Sie haben ganz bewusst
ein
falsches Geburtsdatum angegebenen, um sich unsere Leistung zu
erschleichen, da
nur Erwachsene den Dienst in Anspruch nehmen können.

Da Sie beschränkt geschäftsfähig sind, sind Sie auch in der Lage die
Rechnung
zu begleichen. Dies regelt der so genannte Taschengeldparagraph.
Welcher
besagt, sofern Sie Taschengeld bekommen, Sie diese Rechnung auch
begleichen
können. Der Taschengeldparagraph bezieht sich dabei um den monatlichen
Beitrag, welche bei 8 Euro liegt.

Sofern Sie den Rechnungsbetrag nicht auf einmal begleichen können, wie
es in
den AGB angegeben ist, so haften Ihre Eltern für Sie.

Infolgedessen bitten wir sie noch einmal den Betrag im angegebenen
Zeitraum zu
begleichen, da wir den Fall ansonsten dem Inkasso übergeben werden.

der nächste:



Sehr geehrte Damen und Herren,


bevor Sie sich anmelden wird Ihnen unter der Anmeldemaske sowie in den
AGB Ihr

Widerrufsrecht und die Kosten erläutert. Genauso werden Sie auch darauf
hingewiesen, dass Ihr Widerrufsrecht von 14 Tagen erlischt, sofern der
Test
abgeschlossen wurde.

Daher müssen wir Sie bitten die offene Rechnung zu begleichen



noch einer:



Sehr geehrter Herr Vorname Name,

Sie haben unsere Dienstleistung von lebensprognose.com in Anspruch
genommen, jedoch die offene Rechnung noch nicht beglichen.

Da Sie mit dieser aktiven Handlung eine rechtsgültige Bestellung bei
uns getätigt haben, erhalten Sie diese offizielle Mahnung.

Bitte nehmen Sie diese Mahnung ernst, es ist der einzige Weg, der Sie
vor hohen Inkasso- und Anwaltsgebühren bewahrt. Führen Sie daher die
Überweisung umgehend durch, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Bitte überweisen Sie den offenen Betrag in Höhe von 59,00 Euro
innerhalb von 7 Tagen auf das folgenden Konto:

Betrag: 59,00 Euro
Bereits bezahlt: 0,00 Euro

Zahlungsempfänger: Internet Service AG
Kontonummer: 62 30 08
Bankleitzahl: 684 915 00
Kreditinstitut: (Wortsperre: Name)
Verwendungszweck: LEPRO-227396/154260

Restbetrag: 59,00 Euro



so das sin meine 3 mahnungen jetz habe ich eine woche zeit um bezahlen, möchte ich aber nich weil ich ja eigentlich weiß das das nich korrekt is, was die da machen...
so dann versucht mir mal zu helfen ! =) Danke!!!

mfg ownedbyme
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 04.10.06, 20:02    Titel: Antworten mit Zitat

Einfach mal bei Google suchen, es finden sich massenhaft Leidensgenossen. Auch eine Such hier bringt massenweise Beiträge.
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ownedbyme
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Anmeldungsdatum: 04.10.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 04.10.06, 20:29    Titel: Antworten mit Zitat

joa schonma thx!! hätte gern noch weiter ratschläge vllt kennt sich damit hier ja jemand aus?

also danke nochmal im vorraus
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Rena Hermann
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 05.10.06, 00:27    Titel: Antworten mit Zitat

Schon ... aber selbst wenn sich "jemand" hier damit auskennen sollte verweist er vermutlich/möglicherweise hierhin
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=3609
Dies nicht zuletzt als Beispiel dafür, dass es immer sinnvoll ist, sich _vorher_ alle Regeln einer in Anspruch genommenen Seite/Dienstleistung oder sonstigen Angebote auch wirklich durchzulesen, so auch hier. Winken

Aber hier im Forum gibt es ja glücklicherweise einen edit-Button, mit dem man die eigenen Beiträge dementsprechend anpassen kann. Dann, aber auch nur dann, läßt sich ggf. weiter reden, auch wenn vermutlich dennoch der eine oder andere auf die Suchfunktion verweisen wird, weil Fragen zu solchen oder ähnlichen Anbietern hier fast tägliches Brot sind.

Die betreffende URL bei einer Suchmaschine Ihres Vertrauens könnte, wie schon erwähnt, übrigens auch die eine oder andere Erkenntnis bringen.
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ownedbyme
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Anmeldungsdatum: 04.10.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 05.10.06, 13:09    Titel: Antworten mit Zitat

dann net =(
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