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Wahlpflicht Brasilien

 
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AlexNr1
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.10.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 19.10.06, 19:28    Titel: Wahlpflicht Brasilien Antworten mit Zitat

In Brasilien gibt es per Gesetz Wahlpflicht.
Mich würde interessieren, was nun die zu erwartende Strafe wäre, wenn der Wähler nicht zur Wahl ginge? Gilt das Gesetz auch, wenn es keine schriftliche Wahlbenachrichtigung, bzw. nur eine mündliche gab?

Es gibt eine 30tägige Möglichkeit einen driftigen Grund anzugeben, warum nicht gewählt wurde. Ist es ratsam davon Gebrauch zu machen oder lässt es das Konsulat(oder wer sonst dafür zuständig ist) es für in Deutschlnd lebende Brasilianer meist gut sein und unternimmt nichts oder kann man mit einer Ahndung rechnen?

Beste Grüsse
Alex
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Risus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.04.2006
Beiträge: 1167
Wohnort: Düsseldorf reloaded

BeitragVerfasst am: 22.10.06, 14:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo AlexNr.1,
ein spezielles Brasilien-Forum kann zu diesen Fragen sicherlich besser Auskunft geben als das Forum Deutsches Recht...

Ich würde allerdings empfehlen, sich mit diesen Fragen direkt an die Brasilianische Botschaft in Berlin zu wenden bzw. an das zuständige Generalkonsulat in Frankfurt/a.M. oder München.
Vorher die Internetpräsenzen besuchen, dort steht das meiste zum Thema "eleições" schon geschrieben.
[Die Konsularabteilung der Botschaft in Berlin gibt übrigens ab 1.November keine telefonischen Auskünfte mehr, es sind nur noch Anfragen per Email, Fax, Brief oder persönlichen Termin möglich.]

Die Geldstrafe für's Nichtwählen ist meines Wissens nach nicht hoch (ca. 27 BR$), aber mit bürokratischem Aufwand beim Bezahlen und mit Schwierigkeiten bei anderen Behördenfragen verbunden. [z.B., wenn ein neuer Pass fällig ist. Bekanntlich muss dabei neben dem Wählerausweis auch der Nachweis über die Erfüllung der Wahlpflicht vorgelegt werden bzw. alternativ die Befreiungsbescheinigung. Sonst gibt's Schwierigkeiten und den neuen Pass evtl. nur befristet unter dem Vorbehalt, den "Wählerstatus" beim nächsten Aufenthalt in Brasil "zu regeln"].

Die zu beachtenden Bestimmungen bezüglich Wahlpflicht und Ummeldung des Wahlbezirkes für Auslands-Brasilianer sind ziemlich vielschichtig. Wie streng oder locker das im Einzelfall durch die Behörden bei brasileiros no exterior gehandhabt wird - wer kann das wissen?
Das hängt - wie sonst auch - von so vielen Einzelfaktoren ab, die beim besten Willen nicht vorhersagbar sind. Aber das sollte der Brasilianer im Umgang mit Behörden gewohnt sein - also kein Problem.

Sempre dá um jeito! Winken

Freundliche Grüsse
Risus
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Die Zukunft hält grosse Chancen bereit - aber auch Fallstricke.
Der Trick dabei ist, den Fallstricken aus dem Weg zu gehen, die Chancen zu ergreifen. Und bis 6 Uhr wieder zuhause zu sein.
[ Woody Allen ]
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