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Haftung von Portalen

 
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Stefanie_Neu
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.12.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 05.12.06, 00:03    Titel: Haftung von Portalen Antworten mit Zitat

Guten Abend,

mir fällt auf, dass in vielen kostenlosen Kleinanzeigen-Portalen Inserate z.B. von Filmen oder Spielen, die FSK 16 oder 18 sind, geschaltet werden. Unterlaufen diese Portale nicht den Jugendschutz? Sie bieten ja gerade die Möglichkeit, dass z.B. 14-/15-Jährige sehr leicht an diese jugendgeschützten Filme und Spiele herankommen. Heute sind ja auch schon die Jüngeren bestens mit dem Internet vertraut und welcher Unter-16-Jährige surft ständig in Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten? Würde er das gleiche Spiel oder den gleichen Film im regulären Handel erwerben wollen, würde eine Altersprüfung stattfinden. Über die kostenlosen Kleinanzeigenportale nicht. Es genügt eine e-mail-Adresse und ein eigenes Konto und schon kann bestellt werden. Ob dann die Eltern die Post mit der Bestellung kontrollieren dürfte fraglich sein. Sind die Betreiber von Kleinanzeigenportalen also nicht gehalten, hier Vorkehrungen zu treffen bzw. können sie sich darauf hinausreden, dass sie nur den Kontakt zwischen Anbieter und Interessent herstellen? In vielen Fällen haben diese Portale auch keinen Jugendschutzbeauftragten.

Als interessierte Mutter würde ich mich auf eine Antwort sehr freuen

Stefanie
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opfer_99
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.12.2005
Beiträge: 214

BeitragVerfasst am: 05.12.06, 13:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Stefanie,

der Handel mit FSK18 Produkten ist in Deutschland zwar nicht verboten,so finden Sie auch in den Regalen der großen Kaufhäuser FSK18 Spiele und auch Filme. Ob nun beim Handel zwischen Privatpersonen (Keinanzeigenmarkt) auch die Auflagen gelten wie zum Beispiel im Internethandel sollten ihnen hier die Profi sagen können.

Zitat:
Heute sind ja auch schon die Jüngeren bestens mit dem Internet vertraut und welcher Unter-16-Jährige surft ständig in Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten? Würde er das gleiche Spiel oder den gleichen Film im regulären Handel erwerben wollen, würde eine Altersprüfung stattfinden


Da gebe ich Ihnen völlig recht, daher hat es sich bei den Jugendliche heute etabliert, sich die Spiele oder Filme über so genannte Tauschbörsen zu besorgen.

Wenn Sie Ihre Kinder vor dem Einfluß dieser Spiele und Filme schützen möchten, das kann ich gut verstehen hab selber genug Kinder) so bleibt Ihnen nur die Kontrolle der auf dem PC gespeicherten Daten sowie ein Internetfilter und eine Firewall welche Tauschbörsen und das IRC unterbindet.

Wenn Sie das alles gemacht haben, sollten Sie auch mal einen Blick in den Schulranzen werfen, denn nicht alle Eltern sind darauf bedacht zu achten was der Filius so auf dem PC oder DVD Player abspielt. Was da so aus der Schule mitgebracht wird, darf, wenn überhaupt, nur unter Verschluß oder unter der Ladentheke gehandelt werden.

Zu guter letzt sollten Sie darauf achten das Ihre Kinder nicht bei Freunden in die Situation gebracht werden FSK18 Produkte zu konsumieren.

Sie sehen also, es ist uns Eltern nicht gerade leicht gemacht Erfolgreich zu verhindern, dass Kinder sich diese Waren ansehen oder sie damit Spielen....

Gruß
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Stefanie_Neu
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.12.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 05.12.06, 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, da gebe ich Ihnen Recht. Es ist schwierig, wobei ich noch anmerken möchte, dass es gar keine speziellen Tauschbörsen sind, in denen die FSK 16 und 18 Filme oder Spiele angeboten werden.

Vielmehr sind das ganz reguläre kostenlose Kleinanzeigenmärkte (also wo auch Tische, Kleider, Antiquitäten etc.) verkauft werden. Ich möchte hier keine Namen der Internetseiten nennen, aber in vielen dieser Kleinanzeigenmärkte ist das der Fall.

Daher stellte sich mir die Frage, ob man dagegen nichts unternehmen kann.

Ich finde schon, dass die Betreiber dieser kostenlosen Kleinanzeigenmärkte eine Sorgfaltspflicht haben und nicht einfach sagen können, "wir stellen nur den Kontakt her, haben aber ansonsten nichts mit dem Inhalt der Inserate zu tun".

Sollten z.B. rechtswidrige Inhalte in einem solchen Kleinanzeigenmarkt angeboten werden (z.B. Rechtsradikalismus, Diskriminierung, Pornografie etc.), dann würde das ja auch nicht gehen.

Ich fände es daher gut, wenn FSK 16 oder 18 Artikel nur in einem geschützten Bereich angeboten werden dürften, der einer Altersprüfung unterliegt. Vielleicht ist das ja eigentlich auch so geregelt, deshalb bin ich gespannt auf die Antwort der Profis.

Viele Grüße

Stefanie
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dudau
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.07.2006
Beiträge: 95

BeitragVerfasst am: 08.12.06, 21:02    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin mir nicht sicher, aber bekommt ein U 16 schon ein eigenes Konto?

Gruß,
dudau
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