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Hausarbeit in Zivilrecht über WM-Tickets

 
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Chivalric
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.03.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 06.10.06, 15:08    Titel: Hausarbeit in Zivilrecht über WM-Tickets Antworten mit Zitat

Hi, ich könnte ein wenig Hilfe bei meiner Hausarbeit in Zivilrecht gebrauchen.

Es geht primär um das Problem der Abtretbarkeit von personalisierten Fußball-Karten, wie auch bei der Fußball-WM der Fall war.

S kauft Tickets für ein Fußballspiel bei Bundesligaverein B. In Bs AGB wird festgelegt, dass die Ticketübertragung der Zustimmung des Verein bedarf. Der Ticketinhaber ist nach AGB weiterhin verpflichtet, den Zweitkäufer auf die AGB hinzuweisen. Zur Durchführung der Übertragung muss der Zweitkäufer die Ausstellung des Tickets auf seinen Namen beantragen. AGB im Vertrag zw. S und B ist wirksam.

S verkauft über Internetauktionshaus [Name geändert] an K, weist aber nicht auf die AGB hin. K liest den Hinweis auf die AGB zwar auf der Eintrittskarte, informiert sich aber nicht über sie. K fährt zum Spiel und wird nicht reingelassen, weil Verein die Karte gesperrt hat (nach Rechereche bei Internetauktionshaus [Name geändert]). Frage ist nun ob K die Fahtkosten von B verlangen kann.

So, und jetzt mein Problem: Die Karten werden gem. § 398 ff. übertragen, aber sind denn die AGB im Verhältnis zw. B und K wirksam einbezogen (weil nämlich auch in den AGB festgelegt wird, dass die Karte ungültig wird, wenn man sich nicht an die AGB hält - hier Antragstellen des K)? Wie ist die Tatsache, dass K den AGB-HInweis gelesen hat, aber nicht nachgeforscht hat, zu verwerten? Mitverschulden vl.

Vielen Dank
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 06.10.06, 15:30    Titel: Re: Hausarbeit in Zivilrecht über WM-Tickets Antworten mit Zitat

Chivalric hat folgendes geschrieben::
Die Karten werden gem. § 398 ff. übertragen, ...

Sind die Karten Forderungen? Winken
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Chivalric
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.03.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 09.10.06, 08:24    Titel: Antworten mit Zitat

Als personalisierte Eintrittskarten sind es qualifizierte Legitimationspapiere iSd § 808, deren darin verbriefte Ansprüche nach §§ 398 ff. übertragen werden. Eigentum an den Tickets selbst folgt eo ipso gem. § 952 II dem Gläubigerrecht an der Forderung.

Hab ich wohl unpräzise ausgedrückt.
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