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verzicht auf alles

 
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mozius
Gast





BeitragVerfasst am: 21.09.04, 19:28    Titel: verzicht auf alles Antworten mit Zitat

hallo miteinander
meine frau hat sich plötzlich und unerwartet getrennt. wir haben ein haus und 3 kinder.
(19,14und 12} die 12jährige tochter hat sie mitgenommen beim auszug.sie hat sich eine kleine wohnung genommen. sie will sich aber gütlich trennen .sie war beim anwalt und habe folgendes schreiben bekommen . sie verzichtet auf das haus, auf unterhalt und allimente .sie möchte nur das staatliche kindergeld. die scheidung kann sie ja erst in einen jahr einreichen .was ist wenn sie sichs bis dahin noch mal überlegt. habe ich die möglichkeit jetzt schon über notar oder anwalt diese absprachen wirksam zumachen
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roy
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.09.2004
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 21.09.04, 21:39    Titel: Re: verzicht auf alles Antworten mit Zitat

Wenn Ihr euch einig über alles seit recht die Scheidung sofort ein .
Ihr könnt angeben das Ihr im Haus schon räumlich getrent gelebt habt , nehmt also ein datum und geht gemeinsam zu einem Anwalt damit könnt ihr Geld sparen.macht alles mit Ihm Klar und dann ist die scheidung ruckzuck durch.Alles gut bei der Scheidung.
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Heinz-Peter Nobert
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1197
Wohnort: Saarlouis

BeitragVerfasst am: 22.09.04, 06:50    Titel: Re: verzicht auf alles Antworten mit Zitat

Hallo,

die Übernahme des Hauses, wenn es im gemeinsamen Eigentum steht, ist nur mittels notariellen Vertrags möglich (oder in einem im Rahmen der Scheidung zu protokollierenden gerichtlichen Vergleich, was aber nicht zu empfehlen ist).

Ein Unterhaltsverzicht bedarf keiner notariellen Beurkundung. Allerdings ist ein Verzicht auf Unterhalt zugunsten der Kinder rechtlich ebensowenig möglich wie ein Verzicht auf den Ehegattenunterhalt während der Trennung.

Ein Verzicht auf Ehegattenunterhalt nach der Scheidung ist zwar rechtlich möglich, kann aber im Einzelfall sittenwidrig sein, so daß auch hier Vorsicht geboten ist.

Da hier eine Reihe von Rechtsfragen zu beachten sind, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert
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Gast






BeitragVerfasst am: 23.09.04, 11:42    Titel: Re: verzicht auf alles Antworten mit Zitat

angesichts der "Mitnahme" einer Tochter von gültlicher Einigung zu sprechen ist schon wieder fast zum lachen.
Auf den Kindesunterhalt zu verzichten, ist ebenso daneben, denn wie RA Norbert bemerkte: Das KANN sie gar nicht. Außerdem kann es ja sein, dass der KU, den SIE in Summe aufbringen müsste höher ausfällt, als das was Du für die jüngere Tochter ihr überweisen musst (hängt natürlich vom Einkommen ab). Kurz: Sie verzichtet darauf, zu zahlen.
Auch wenn's vielleicht wirklich nett gemeint war: Manche Dinge MÜSSEN einfach geregelt werden.
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