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Berufsunfähigkeit

 
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docstra
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.04.2006
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 07.10.06, 15:34    Titel: Berufsunfähigkeit Antworten mit Zitat

Hallo, habe eine Frage zum Thema Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit.
Patient A ist seit einem knappen Jahr krank geschrieben. Er erhält Leistungen der privaten Krankentagegeldversicherung.
Dafür muß er regelmäßig zu einem Gutachter (analog dem MDK der gesetzlichen), der nachprüft, ob der Patient wirklich AU ist.
Angenommen, der Gutachter sagt irgendwann einmal, wenn es in dem einen Jahr nicht besser geworden ist, dann hat er auch wenig Hoffnung, daß es in absehbarer Zeit besser wird.
Das würde dann heißen, der Patient ist (zumindest vorläufig) berufsunfähig.
Wenn der Gutachter den Status "berufsunfähig" attestiert, ist dann automatisch die private Berufsunfähigkeitsversicherung in der Pflicht, oder gibt es hier evtl. ein gesondertes Feststellungsverfahren?
Könnte es auch sein, die KV sagt berufsunfähig und die BU sagt nicht berufsunfähig?
Wann bekommt der Patient eine Rente vom Staat (Bj. 1972)?

Danke

docstra
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xsirodx
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.06.2006
Beiträge: 448
Wohnort: 41363 Jüchen

BeitragVerfasst am: 07.10.06, 15:42    Titel: Antworten mit Zitat

Da ist Vorsicht geboten. EU-Rente bekommen nur Kopfamputierte.
Jeder noch so Arbeitsunfähige kann immer noch mindestens 3 Stunden täglich
als Pförtner arbeiten.
Und das, ungeachtet ob es diese Stellen überhaupt gibt.
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Melle
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.04.2005
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 08.10.06, 07:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

ja, es kann durchaus passieren, daß die KV einen Versicherten als berufsunfähig einstuft und die BUZ (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung) stimmt dem nicht zu. Solche Fälle sind aber eher selten.

Um dies abzuklären, gibt es in der Krankentagegeldversicherung die sogenannte Nachleistungspflicht. D.h. wenn ein Versicherter von der KV als berufsunfähig eingestuft wird, leistet der Versicherer noch drei Monate nach Eintritt der BU.
Dies soll als Puffer dienen, um die Leistungen bei der BUZ abzuklären.

Zum Thema EU-Rente möchte ich mich mangels Fachwissen nicht äußern Sehr glücklich
_________________
Laienmeinung
Wer mir glaubt, ist selber Schuld Smilie
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MUNGA
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.04.2006
Beiträge: 431
Wohnort: Amtszimmer

BeitragVerfasst am: 08.10.06, 17:14    Titel: Berufsunfähigkeit Antworten mit Zitat

Vom Staat gibt es eigentlich selten eine Rente. Sicherlich sind da mehr die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung gemeint. Insoweit gehört dann die Frage mehr ins Sozialrecht.
Renten aus der Rentenversicherung gibt es nur dann, wenn die Mindesteversicherungszeit von 60 kalendermonaten erfüllt ist und in den letzten 5 Jahren auch noch mindestens 36 Pflichtbeiträge zurückgelegt wurden.
Jahrgang 1972 kann dann teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente geltend machen, wobei, wie schon erwähnt, ein Anspruch auf volle EMR meines Erachtens nur entstehen kann, wenn man nur noch unter 3 Stunden täglich arbeiten kann.


War mein Hinweis hilfreich? gern nehme ich Ihr Votum durch Anklicken des grünen Button entgegen. Merci.
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