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Verfasst am: 07.10.06, 18:32 Titel: Restschuld von Zweitkreditnehmer
Folgender Fall zur Diskusion:
Z.B. Ehepaar trennt sich. Person "A" hat einen Fahrzeugkredit, Zweitkreditnehmer wäre Person "B".
Nacht der Trennung, beantragt Person"A" Verbraucherinsolvenz. Fahrzeug wird dann von Kreditbank versteigert. Wie wäre es dann mit der Differenzsumme, wenn die Versteigerung nicht den offenstehenden Kredit abdeckt?
Müsste hier der Zweitkreditnehmer Person "B" damit haften?
Zuletzt bearbeitet von Ducatiman am 08.10.06, 20:01, insgesamt 2-mal bearbeitet
gesamtschuldnerisch bedeutet, dass die Bank sich aussuchen kann, an wen sie sich hält. Und da bei A nichts mehr zu holen ist, wird sie sich an B halten. Das war der Grund, warum die Bank bei Kreditaufnahme auf die Mitatragstellerschaft von B bestanden hat.
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