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Restschuld von Zweitkreditnehmer

 
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Ducatiman
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.10.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 07.10.06, 18:32    Titel: Restschuld von Zweitkreditnehmer Antworten mit Zitat

Folgender Fall zur Diskusion:

Z.B. Ehepaar trennt sich. Person "A" hat einen Fahrzeugkredit, Zweitkreditnehmer wäre Person "B".
Nacht der Trennung, beantragt Person"A" Verbraucherinsolvenz. Fahrzeug wird dann von Kreditbank versteigert. Wie wäre es dann mit der Differenzsumme, wenn die Versteigerung nicht den offenstehenden Kredit abdeckt?
Müsste hier der Zweitkreditnehmer Person "B" damit haften?


Zuletzt bearbeitet von Ducatiman am 08.10.06, 20:01, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 08.10.06, 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

bitte posting gemäß Forenregeln umformulieren: Dann können wir auch über Rechtsthemen diskutieren.

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=3619
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Celines_Mama
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.12.2004
Beiträge: 89

BeitragVerfasst am: 08.10.06, 22:11    Titel: Antworten mit Zitat

Beide Kreditnehmer haften Gesamtschuldnerisch. Das sollte als Antwort ausreichen Winken
_________________
Liebe Grüsse
Celines_Mama
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 09.10.06, 09:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

gesamtschuldnerisch bedeutet, dass die Bank sich aussuchen kann, an wen sie sich hält. Und da bei A nichts mehr zu holen ist, wird sie sich an B halten. Das war der Grund, warum die Bank bei Kreditaufnahme auf die Mitatragstellerschaft von B bestanden hat.
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