Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 11.10.06, 18:00 Titel: Re: KG eintragungspflichtig?
lljk hat folgendes geschrieben::
Ohne Eintragung gibt es keine KG.
Naja, jedenfalls gibt es i.d.R. ohne Eintragung der KG im Außenverhältnis auch für den Kommanditisten keine Haftungsbeschränkung, §176 (1) HGB.
Die KG besteht aber trotzdem und im Innenverhältnis zu dem/n Komplementär/en hat der Kommanditist bei Ianspruchnahme über die vereinbarte Einlage hinaus auch einen Ausgleichsanspruch. _________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.